Group: User Level: braver Poster
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Wir ziehen von einem Ort in einen anderen um, wobei der Landkreis derselbe bleibt (die Kennzeichenkürzel ändern sich also nicht; lediglich die Anschrift in den Fahrzeugpapieren muss angepasst werden). Muss ich die physischen Kennzeichenschilder austauschen und Gebühren für eine Umschreibung zahlen, oder kann ich mein altes Wunschkennzeichen einfach behalten, ohne dass es eines gesonderten Antrags bedarf?
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