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| GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH
(Stand & Fassung: 23. März 2005)
1.0 Gebührengestaltung Im Gegensatz zur GEMA, richten sich die GVL-Tarife nicht mehr - wie noch vor dem 01.04.2005 - nach der max. technischen Empfangsmöglichkeit, sondern nach der Anzahl der tatsächlichen gespielten bzw. gehörten Titel. Es gibt die pauschale Mindestvergütung für 1 Million Titel-Hörer pro Jahr, eine Vergütung pro Titel und Hörer oder alternativ pro Minute und Hörer. Des Weiteren beinhaltet die zu leistende Jahresgebühr eine Vervielfältigungsvergütung für Titel, die für den Webcast digitalisiert und gespeichert wurden. Diese ist allerdings nicht für Titel zu entrichten, die direkt vom Orginaltonträger (CD/Schallplatte) gestreamt werden.
2.0 Vergütung nach Hörer und Titel (Erster Teil der GVL-Gebühren) - GVL-Gebühr pro Hörer und Titel beträgt: € 0,0005 - die Mindestvergütung pro Jahr beträgt € 250,- (+ 7 % MwSt.) - die Vervielfältigung eines jeden Titels kostet pro Jahr: € 0,125 (+ 7 % MwSt.)
Jahresbetrag = Gespielte Titelanzahl pro Stunde x Sendedauer pro Tag in Stunden x 365,25 Tage x Anzahl Hörer x € 0,0005 pro Titel und Hörer
3.0 Vervielfältigungsvergütung (Zweiter Teil der GVL-Gebühren) Der zweite Teil der GVL-Jahresgebühr beinhaltet die Vergütung für das Erstellen einer Kopie des Musikstückes für Webcastzwecke. (Bsp.: mp3). Pro Kopie sind € 0,125 fällig. Diese Gebühr gilt jedoch nicht für Songs, die direkt von der CD gestreamt werden.
Zur Veranschaulichung, ein kurzer Überblick über mögliche Beträge (pro Jahr): 500 mp3 --> € 62,50,- 1000 mp3 --> € 125,- 2000 mp3 --> € 250,- 5000 mp3 --> € 625,- 10000 mp3 --> € 1250,-
+ jeweils 7% Mwst.
4.0 Beispiel (Alle Angaben ohne Gewähr) Ein Webradio, das im Schnitt 8 Stunden pro Tag streamt (24/7/365), einen Tonträgeranteil von bis zu 80% aufweist, durchschnittlich 15 Hörer pro Stunde verzeichnet, sich zu >= 98% an Hörer aus Deutschland wendet und 1500 Titel für den WebCast auf "Festplatte" bereithält und den Rest von Originaltonträger (CD/Vinyl) spielt, würde voraussichtlich zahlen:
A. Da keine vollen 24 Stunden pro Tag gesendet werden und auch der Tonträgeranteil weniger als 80% beträgt, kann die Pauschale von € 500,- um 50% auf die Mindestpauschale von € 250,- reduziert werden.
B. Für die vervielfältigten Musikstücke (mp3s) auf der Festplatte sind pro Jahr 1500 mp3s x € 0,125 = € 187,50 zu entrichten.
Jahresgebühr: € 250,- + € 187,50 = € 437,50 + 7 % MwSt. (€ 30,63) = € 468,13
Pro Monat: 39,- € Alle 3 Monate würde vom Konto € 117,- abgebucht werden.
auch Mumie genannt......... |
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