§ Mitglied des Vereins können alle physischen Personen, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden.
§Der Mitgliedsbeitrag beträgt für:
10,00 €Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen
30,00 €Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages fördern.
KostenlosEhrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
Über die
Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder
entscheidet der Vorstand.
Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.