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Kinderspiel Ungeschützter Chatverkehr
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Kinderspiel
Ungeschützter Chatverkehr


von
WDR, Dienstag, 16. Mai 2006

„Knuddels“
klingt niedlich, oder?
Bei Knuddels.de und zahlreichen anderen Anbietern von Chat-Räumen im Internet können jugendliche Internetnutzer „chatten“,
also ein bisschen digital plaudern.
Aber auch Handynummern und Adressen können ausgetauscht werden. Und da kann schnell aus der lustigen virtuellen Welt eine ernste Gefahr werden.
Die Polizeibehörden warnen seit zwei Jahren vor einer Zunahme von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige,
die in Chat-Räumen begonnen haben.

Sonja aus Bonn hat eine solche Erfahrung mit 15 Jahren gemacht.
Bei Knuddels, mit über 4,7 Millionen Mitgliedern einer der großen Chat-Anbieter, lernte sie einen angeblich 18-Jährigen aus dem Ruhrgebiet kennen.
Der lud sie zu einer Party in seinem Keller ein.
Es gab Wodka mit viel Zucker.
An das zweite Glas kann sie sich schon nicht mehr erinnern. Bis heute weiß sie nicht, was in der Nacht in dem Keller passiert ist.
Den ganzen nächsten Tag musste Sonja noch dort bleiben - ein traumatisches Erlebnis, das sie ihr Leben lang nicht vergessen wird.

Fast die Hälfte aller Jugendlichen chattet inzwischen. In den Chat-Räumen wird eine eigene Sprache gesprochen.
Die Eltern verstehen davon meist wenig bis gar nichts,
und die Kinder reden nur selten mit ihnen über ihre Erlebnisse in den Chats.

Angaben nicht überprüft
Schon die Anmeldung ist oft kinderleicht.
Uns überrascht, dass Namen und Altersangaben zwar überall abgefragt, jedoch nicht überprüft werden.
Die Gefahr liegt auf der Hand:
Ältere, die mit Jugendlichen in Kontakt kommen wollen, können sich per Mausklick einfach jünger machen.
Umgekehrt können sich aber auch Jugendliche älter machen und so auf für sie gesperrte Seiten gelangen.

So auch bei Knuddels.de.
Der Chat-Betreiber macht es sich dabei einfach:
Für die Angaben sei jeder selbst verantwortlich und alles Weitere ergebe sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Dazu Knuddels-Chef Holger Kujath: „Man muss bei uns bei der Anmeldung die AGB akzeptieren, wo natürlich selbstverständlich auch mit akzeptiert wird,
dass die Eltern zustimmen.
Das Problem ist natürlich:
Sie können nie sicher sein, haben die Eltern jetzt wirklich zugestimmt.
Das kann keine Seite.“

Ist wirklich nicht mehr Sicherheit möglich?
Wir haben uns bei insgesamt 13 Chat-Anbietern bei der Anmeldung als minderjährig ausgegeben.
Bei immerhin vier Anbietern werden die Eltern in die Anmeldung eingebunden:
Eine Bestätigung der Eltern per E-Mail verlangt Toggo.de, ein Chat-Angebot von SuperRTL. Bei TiVi, einem Angebot des ZDF, sowie bei Kindernetz, dem Chat des Südwestrundfunks, ist sogar ein Brief oder ein Fax mit Unterschrift der Eltern erforderlich, bevor die Kinder chatten dürfen.
Nicht so sicher ist man bei Habbohotel, weil hier nur eine Information an die Mail-Adresse der Eltern geht, die aber nicht richtig sein muss.
Kommunikation ohne Kontrolle
In den meisten Chat-Räumen aber stehen Jugendlichen alle Türen offen.
Dort werden sie zum Freiwild für Anmache oder sexuelle Belästigung.
Besonders junge Mädchen sind betroffen.
Dabei ist die Gefahr um so größer, je schlechter ein Anbieter seinen Chat-Raum überwacht.

Daher wird auch bei Jugendschutz.net in Mainz regelmäßig gechattet. Seit über zwei Jahren geben sich dort angehende Sozialpädagoginnen als 12- oder 14-Jährige aus.
Und oft kommt es zu sehr zweifelhaften Dialogen.
Im sehr beliebten Bravo-Chat wird die vermeintlich 12-jährige Rechercheurin noch während unserer Dreharbeiten mit einem dubiosen Angebot konfrontiert:
Ein Teilnehmer mit dem Pseudonym „Superbabe 0-11“, angeblich 25 Jahre alt und weiblich,
will wissen, ob sie ein Mädchen kennt, dass sich für Geld auszieht. Das Angebot: 2.500 Euro!

Eigentlich sollten automatische Filter und menschliche Aufpasser, so genannte Moderatoren, solche Angebote in Chat-Räumen verhindern.
Viele Anbieter aber beschränken ihre Jugendschutzmaßnahmen lediglich auf einen Appell an die Kinder und deren Eltern.
Doch das reicht nicht aus:
Ein Anbieter hat nämlich „nach dem Mediendienste-Staatsvertrag zum Beispiel das zu tun, was ihm technisch möglich und zumutbar ist. Und da er einen potenziell jugendgefährdenden Ort betreibt, ist natürlich von ihm auch zu erwarten, dass er entsprechende Jugendschutzmaßnahmen umsetzt“, so Friedemann Schindler von Jugendschutz.net.

Für eine Stichprobe waren wir in insgesamt 13 Chat-Räumen jeweils zwischen drei- und fünfmal als vermeintlich Jugendliche zu unterschiedlichen Zeiten aktiv.
Auf Pornografie oder eindeutig sexuelle Anmache stießen wir oft innerhalb von nur einer Stunde bei AOL, Bravo, Chat4Free, Chatcity, Freenet, Habbohotel, Knuddels und Lycos.
Davon verschont blieben wir nur bei Cyberzwerge, Kindernetz, Seitenstark, TiVi und Toggo.
Tipps für Eltern


Lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine chatten!
Haben Sie ein Auge auf Ihre Kinder, wenn sie am Computer sitzen und sich mit anderen über das Internet unterhalten. Passen Sie auf, wenn neue Kontakte aus Chat-Räumen hinzukommen, von denen Ihre Kinder Ihnen noch nichts erzählt haben.
Beschränken Sie die Online-Zeit in Chat-Räumen.
Überprüfen Sie anhand der Logfiles, wo sich Ihre Kinder wann im Internet befunden haben und welche Daten übertragen wurden.
Nähere Erläuterungen dazu finden Sie im Handbuch zu Ihrem Browser und Ihrem Betriebssystem.


Reden Sie mit Ihren Kindern!
Oft ist es Kindern und vor allem Jugendlichen unangenehm, über sexuelle Anmache oder Bilder und Videos zu sprechen, die Ihnen gezeigt oder zugeschickt wurden.
Fragen Sie sie selbst, ob sie etwas gefragt wurden,
was ihnen unangenehm war oder wie sie reagieren würden, wenn es einmal dazu kommen sollte.


Überprüfen Sie die Chat-Räume!
Es gibt Chat-Räume, die auch für Kinder nahezu sicher sind. Wenn jede Bemerkung von einem Moderator vorher gelesen wird, ist das ein gutes Zeichen.
Weitere positive Merkmale sind festgelegte Chat-Zeiten am Nachmittag, eine Bestätigung, die an Ihre Mail-Adresse geschickt wird, damit Sie sich damit einverstanden erklären können, dass Ihr Kind chattet.
Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, melden Sie sich selbst im favorisierten Chat-Raum Ihres Kindes an und lesen, worüber dort gesprochen wird.


Keine Webcams!
Aus den Chat-Räumen können die Kinder auf so genannte Messenger-Systeme (MSN-Messenger, ICQ oder Yahoo Messenger) gelockt werden, damit man ihnen dort Fotos oder Videos schicken kann.
Diese Dateien sind oft für Minderjährige völlig ungeeignet. Vor allem sollte kein Fremder Ihr Kind am Computer sehen können.


Anzeige bei eindeutig sexueller Belästigung!
Sichern Sie eindeutige Übergriffe zum Beispiel durch einen Screenshot auf Ihrem PC oder drucken Sie die Chat-Protokolle einer Messenger-Übertragung aus.
Wenden Sie sich bei begründetem Verdacht an die nächste Polizeidienststelle -
insbesondere dann, wenn Ihre Kinder plötzlich Auffälligkeiten zeigen,
sich etwa mit Personen aus dem Chat treffen wollen.
Pädosexuell veranlagte Täter nutzen die Unerfahrenheit und Neugierde pubertierender Jugendlicher schamlos aus.
Weitere Informationen:

http://www.wdr.de/tv/markt/20060410/b_2.phtml

http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Orientierung-im-Medienalltag/Fuer-Eltern-und-Erziehende/internet,did=35260.html


bearbeitet von Wolf am 05.06.2006 13:30:02
Nur tote Fische
schwimmen mit dem Strom!
05.06.2006 13:27:36   
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