VING TSUN KUNG FU SCHULE BIELEFELD

www.vingtsun-bielefeld.de
SearchSearch CalendarCalendar GalleryGalleryAuction-PortalAuctions GlobalGlobal Top-ListTopMembersMembers StatisticsStats
get your RSS-Feed
Language/Sprache:  Admin  
 Login: ChatChat (0) new User-MapUser-Mapsend Passwordsend Password RegisterRegister

Forum Overview » Allgemeines Plauderforum » Allgemeines Plauderforum » Macht doch auch mit!
Pages: (1) [1] »
Registration necessaryRegistration necessary
Macht doch auch mit!
Mr.Tno Access no Access first Post cannot be deleted -> delete the whole Topic 
Group: User
Level:


Posts: 7
Joined: 4/1/2007
IP-Address: saved
offline


Folgende Information habe ich heute erhalten. Finde das ganze sehr sinnvoll. Vielleicht macht ja der eine oder andere mit.
Torsten

Sehr geehrter Herr XYZ,

wir möchten Sie mit diesem Sondernewsletter auf eine Öffentliche Petition für den Deutschen Bundestag hinweisen, die sich gegen die Abmahnwelle im Internet richtet.

Wir selbst und viele Heilpraktiker, Ärzte, Psychologen und andere Therapeuten haben damit bereits unliebsame Erfahrungen gemacht. Hauptsächlich hinsichtlich der Formulierungen von Therapiebeschreibungen mit Wörtern nichtdeutschen Ursprungs, für das ggf. irgendjemand das Copyright gekauft/gesichert hat. Diese zu großen Teilen systematisch durchgeführten Abmahnungen nebst rechtlicher Grundlage gibt es nur in Deutschland. Manche Rechtsanwälte und Abmahnvereine leben nur von Abmahnungen.

Zur Zeit wird eine Öffentliche Petition für den Deutschen Bundestag eingereicht, die man bis zum 3. September auf der Webseite des Petitionsausschusses mitzeichnen bzw. unterstützen kann. Wir möchten Sie bitten, sich diese Seite anzusehen und sich als Mitzeichner einzutragen. Mehrere Hundert Mitzeichner tragen sich zur Zeit dort täglich ein.

Hier die Adresse:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=478

Der Wortlaut der Petition:

Abmahnvereine: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Eingereicht durch: Werner Harms am Mittwoch, 4. Juli 2007

Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind.

Begründung:
Diese, die genaue Beschreibung der Beanstandung zu enthaltende schriftliche Ankündigung, hat persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt zu erfolgen.

Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen.

Durch diese Vorgehensweise wird die sich schlagartig aufbauende, den Internetauftritt diverser Kleinunternehmer betreffende und nur in Deutschland durch die Gesetzgebung ermöglichte Abmahnwelle aufgehalten.Serienabmahnungen sind dann nicht mehr möglich


Therapeuten.de unterstützt diese Petition und wir würden uns freuen, wenn Sie ebenfalls mitzeichnen.

Mit freundlichen Grüßen




edited by Mr.T on 8/16/2007 5:47:23 PM
8/16/2007 5:42:43 PM    
Registration necessaryRegistration necessary
Pages: (1) [1] »
all Times are GMT +1:00
Thread-Info
AccessModerators
Reading: all
Writing: User
Group: general
none
Forum Overview » Allgemeines Plauderforum » Allgemeines Plauderforum » Macht doch auch mit!

.: Script-Time: 0.188 || SQL-Queries: 6 || Active-Users: 3,204 :.
Powered by ASP-FastBoard HE v0.8, hosted by cyberlord.at