Gruppe: Administrator Rang: Inventar
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| Am 1. April beginnt wieder die Brut- und Setzzeit. Das bedeutet für alle Hundebesitzer, daß sie ihre Vierbeiner in der freien Landschaft anleinen müssen § 33 Abs. 1 Nr. 1b Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung).
Die Brut- und Setzzeit beginnt am 1. April und geht bis zum 15. Juli. Die Anleinpflicht dient dem Schutz der wildlebenden Waldtiere.
Einige Gemeinden haben angekündigt, dieses Jahr stärker auf die Einhaltung zu achten, da viele dieses Gesetz missachten. Wer seinen Hund im Wald und in der freien Landschaft nicht anleint, handelt ordnungswidrig. Verstöße dieser Art werden in der Regel mit Geldbußen zwischen 80,- und 250,- € geahndet.
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