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was soll in deinen augen bitte ne "aufenthaltsgenehmigung" sein??
hab noch nie was von som ding gehört...oder kanns sein, daß du evtl ne "sorgeberechtigung" meinst, mit hilfe derer ein elternteil die verantwortung für sohn/tochter einer volljährigen person (somit "sorgebeauftragter") durch kopie des elterlichen personalausweises in kombination mit einer geleisteten unterschrift von elternteil sowie sorgebeauftragter übertragen werden kann??
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