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Forum Übersicht » Ernste Themen » Politik, Parteien, Regierung, Parlament, Gesetze, Justiz, Polizei, Streitkräfte » Abschuss von Passagierflugzeugen verfassungsgemäß? Unrechtsprozesse gegen ehemalige Mauerschützen·
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Abschuss von Passagierflugzeugen verfassungsgemäß? Unrechtsprozesse gegen ehemalige Mauerschützen·
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Zur Zeit wird eifrig darüber debattiert, ob im Falle einer durch Terroristen gekaperten Passagiermaschine, diese abgeschossen werden darf.

Jung verteidigt möglichen Abschuss entführter Flugzeuge - www.tagesschau.de

ZitatDiskussion um Terror-Abwehr - Jung verteidigt möglichen Abschuss entführter Flugzeuge

Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat bekräftigt, dass er ein entführtes Passagierflugzeug abschießen lassen würde, wenn es für einen Anschlag genutzt werden soll - und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Regelung für unzulässig erklärt hatte. Der Staat müsse bei einer bestimmten Gefahrenlage handlungsfähig sein, bekräftigte Jung in den Tagesthemen.

Solange es noch keine verfassungsrechtliche Grundlage gebe, gelte in einem Extremfall das Recht des übergesetzlichen Notstands. Er sei sich in dieser Frage "völlig einig mit dem Bundesinnenminister". Innerhalb der Regierung gebe es aber noch keinen Konsens.

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Flugzeugabschuss Jetpiloten meutern gegen Jung - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - www.spiegel.de


ZitatFLUGZEUGABSCHUSS - Jetpiloten meutern gegen Jung

Jetpiloten und Bundeswehrverband sind sich einig: Einen gezielten Abschuss von entführten Passagierflugzeugen halten sie für illegal. Sie empfehlen Befehlsverweigerung, falls Verteidigungsminister Jung den Feuerbefehl gibt.

Erst vor einigen Jahren entschieden Gerichte darüber, ob und wie die ehemaligen Mauerschützen zur Zeit der ehemaligen DDR abgeurteilt werden sollen:

Die Toten an der Berliner Mauer und die bundesdeutsche Justiz - www.chronik-der-mauer.de


Interessant ist dazu auch diese Webseite:

Ehrenhain - Sie fielen im Kalten Krieg - im Andenken an unsere toten Grenzer


Diese Urteile bedeuten letztlich, dass man dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn man nur militärische Befehle ausführt, und man somit völlig im Einklang mit den bestehenden Gesetzen handelte. Das sollte doch zu denken geben, dass jeder am besten nur dann Befehle ausführt und Gesetze befolgt, wenn sich diese im Einklang mit humanistischen Grundsätzen befinden.

Wenn die Justiz der Bundesrepublik Deutschland glaubt, Menschen strafrechtlich für das Ausführen von Befehlen zur Rechenschaft zu ziehen, die sich im Einklang mit den damaligen Gesetzen befanden, bleibt aber die Frage offen, warum nicht auch jeder, der sich damals freiwillig für eine längere Dienstzeit verpflichtete, dafür entsprechend verurteilt wurde; schließlich hatte er dadurch doch dem Regime gedient, das für diese Todesschüsse verantwortlich war. Diese vielen Menschen müssten somit doch viel härter bestraft werden.

Da hatte man sich also einfach die Verantwortlichen von den hochrangigen Politikern ganz oben herausgesucht, um ihnen den Prozess zu machen. Alle jeweils darunter befindlichen Verantwortlichen, also Offiziere und Unteroffiziere, blieben dabei völlig unberücksichtigt.

Und dann hatte man sich noch die kleinen Soldaten am untersten Ende dieser Kette herausgesucht, die ja nun gar keine Schuld haben an den Schüssen an der Mauer. Diese wurden dann einfach wegen der Ausführung von Befehlen verurteilt.

Wer unter solchen Umständen noch an eine Rechtsstaatlichkeit in diesem Land glaubt, muss meines Erachtens ein völliger Idiot sein.

ZitatDie Grenzsoldaten hatten auch nur Befehle ausgeführt. Für ihre Schüsse auf Flüchtende konnten sie sich nach der Wende auch nicht auf den Schießbefehl und auf die damaligen gesetzlichen Umstände berufen und wurden trotzdem verurteilt.

Im Prinzip ähnlich ist es jetzt. Wer sich weigert im Entführungsfall eine Maschine abzuschießen, wird nach einer Wende wegen tausendfachem Totschlag angeklagt und verurteilt werden; mit der Begründung, dass man mit der Befehlsverweigerung den Tod von Tausenden von Menschen billigend in Kauf nahm.


In diesem Thread wurden dann dieser Beitrag von mir gelöscht (sinngemäß):

ZitatEinerseits wurden die Mauerschützen größtenteils verurteilt (klick), und andererseits gibt es Schulen und Straßen, die zu Ehren eines Mauerschützen seinen Namen weitertragen sollen (klick). So viel noch grundsätzlich zum Thema 'Meinungsvielfalt'.



bearbeitet von ForumLeaks am 11.12.2007 16:50:57
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19.09.2007 02:31:05   
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