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Forum Übersicht » Sonstige Themen » Internet, Intranet, World Wide Web (WWW), Usenet (E-Mail + Newsgroups) » Wann hört der Haftungsausschluss- (Disclaimer-) Wahnsinn auf so vielen Homepages endlich auf?·
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Wann hört der Haftungsausschluss- (Disclaimer-) Wahnsinn auf so vielen Homepages endlich auf?·
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Kennst Du das? Auf kaum einer Homepage fehlt ein sog. Disclaimer mit dem Verweis auf das Gerichtsurteil vom 12. Mai 1998 des Landgerichts Hamburg mit dem Aktenzeichen 312 O 85/98 und der Versicherung, dass man sich ausdrücklich von allen Inhalten aller auf der Homepage verlinkten Seiten distanziere, und dass man sich diese Inhalte nicht zu Eigen mache.

Das ist alles ganz ganz großer Quatsch. Lest dazu bitte selbst diesen Beitrag
der freien Enzyklopädie Wikepedia!


Insbesondere diese Webseite ist sehr interessant, dass z.B. so eine Erklärung sogar juristisch das Gegenteil bewirkt von dem, was sie bewirken soll. In meinem Vorwort (siehe unten im Beitrag!) hatte ich schon vor vielen Monaten auf ironische Weise auf so einen Haftungssausschluss verzichtet.

ZitatGemäß §8 des Teledienstegesetzes (TDG) sind Homepage-Besitzer für verlinkte rechtswidrige Inhalte nur dann verantwortlich, wenn sie von den Inhalten Kenntnis haben. Sie sind ausdrücklich nicht verpflichtet, aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. Wird also eine verlinkte zunächst unbeanstandete fremde Seite später mit rechtswidrigen Inhalten gefüllt, so haftet derjenige, der diese fremde Seite verlinkt hat, nur dann, wenn ihm nachzuweisen ist oder wenn es deutliche Indizien dafür gibt, dass er von dem neuen rechtswidrigen Inhalt Kenntnis hatte. Genauso wenig muss für Inhalte gehaftet werden, die ein fremder Teilnehmer in sein Forum oder Gästebuch hineinschreiben, sofern keine Indizien dafür bestehen, dass der Besitzer der Homepage davon Kenntnis erlangt hat.

Wenn er aber seine Links mit einer pauschalen Distanzierung "Disclaimer" versieht, so wird das Gericht dies mit hoher Wahrscheinlichkeit als ein deutliches Indiz dafür werten, dass er von der Rechtswidrigkeit der verlinkten Seite wusste (siehe hierzu auch den Schluss-Satz des §9 Absatz 1 Teledienstegesetz). Eine Haftungsfreizeichnungsklausel "Disclaimer" nützt also nicht nur nichts, sondern sie kann sich im Ernstfall (wenn tatsächlich ein Rechtstreit eingetreten ist) erheblich negativ auswirken!

Auch außerhalb des Internet ist dies nicht anders: Angenommen, Sie empfehlen (öffentlich) den Besuch eines bestimmten Händlers, der preiswert gebrauchte Autoradios verkauft. Nun stellt sich leider heraus, dass es sich bei den dort verkauften Autoradios um Diebesgut handelt. Zu deutsch: Die Dinger sind "vom Laster gefallen".

Wenn Sie Ihre Kaufempfehlung sachlich neutral ("Dort gibt es günstige Autoradios.") ausgesprochen haben, so haben Sie mit der Angelegenheit nichts zu tun. Wenn Sie aber eine Empfehlung mit gleichzeitiger Distanzierung abgegeben haben ("Dort gibt es günstige Autoradios. Damit, wo die herkommen, habe ich aber nichts zu tun."), so spricht dies dafür, dass sie von dem illegalen Treiben gewusst haben. Wenn man Ihnen Ihre Aussage nachweisen kann, werden Sie möglicherweise wegen Beihilfe zur Hehlerei verurteilt und sind damit vorbestraft.

Deshalb: Lassen Sie die Finger weg von Distanzierungen! Setzen Sie Links oder lassen Sie es bleiben, aber versuchen Sie sich nicht an "Links mit eingebauter Rechtsschutzversicherung". Wenn nämlich an den verlinkten Seiten wirklich etwas zu beanstanden ist, werden Sie es mit "Disclaimer" schwer haben, glaubhaft darzulegen, dass sie davon nichts gewusst haben.


Auch der Verfasser dieser Webseite Impressumspflicht für Webseiten schreibt dazu:

ZitatEs gibt aber bestimmte Dinge, die man (wenn man von seinen Besuchern ernst genommen werden will) grundsätzlich nicht in das Impressum schreiben sollte: Haftungsausschlussklauseln und Distanzierungen von Links.

Wie bereits oben geschildert, verhält sich der Gesetzgeber bzgl. des Internet nicht anders als bzgl. herkömmlicher Publikationen. Eine öffentlich abrufbare Webseite also genauso zu bewerten wie beispielsweise ein Flugblatt, das man in der Fußgängerzone verteilt. Lediglich der konkrete Text der Gesetze weicht voneinander ab.

Auf keinem einzigen Flugblatt, das mir bisher in die Hand gedrückt worden ist, habe ich Klauseln zum Haftungsausschluss gefunden. Im Internet aber begegnen einem immer wieder Webseiten, auf denen der Verfasser verkündet, dass er keine Haftung übernimmt, dass externe Links nicht in seiner Verantwortung liegen, dass er keine Ahnung vom Urheberrecht hat und vielerlei Dinge mehr. Auf manchen Webseiten werden diese Klauseln als "Nutzungsbedingungen" betitelt und dem Besucher wird suggeriert, er würde diese Bedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen automatisch mit dem Aufruf der Webseiten akzeptieren. Manche Zeitgenossen schreiben derartige Haftungsausschlüsse sogar unter ihre E-Mails.

Derartige Klauseln, in denen der Webmaster bekundet, dass er für nichts verantwortlich ist (dass die Webseiten also ohne sein Zutun von Geisterhand entstanden sein müssen), sind ein Zeugnis der Angst, wegen irgendetwas belangt zu werden. Sie werden deshalb auch "Angstklauseln" genannt.

Der Webmaster bekräftigt damit öffentlich, dass er im Geiste noch nicht erwachsen ist. Er hat kein eigenes Rechtsempfinden, das ihm sagt, was richtig und was falsch ist. Sondern er erwartet, dass ein vorformulierter Text quasi die schützende Hand über ihn hält und ihn vor allem möglichen Unbill beschützt. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12. Mai 1998 (Az. 312 O 85/98) festgestellt, dass eine Distanzierungsklausel, die nur gesetzt wird, um vor rechtlicher Verantwortung zu schützen, nicht ernstzunehmen ist und deshalb keine Wirkung hat. Siehe hierzu auch die Erläuterungen auf der Seite www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html !

Es gibt sogar Webseiten, die vorformulierte Haftungsausschlussklauseln zum Kopieren oder Verlinken anbieten. Doch dies ist Unfug. Man kann sich der Gültigkeit von Gesetzen nicht durch einen vorformulierten Text entziehen. Ansonsten könnte man auch straffrei einen Bankraub begehen, wenn man ein Schild mit der Aufschrift "ich bin für meine Taten nicht verantwortlich" vor sich herträgt. Und es kommt auch kein gültiger Vertrag mit dem Besucher zustande, nur weil es eine Seite mit dem Titel "Nutzungsbedingungen, bitte lesen" gibt.

Daß es tatsächlich Leute gibt, die meinen, mit einfachen Signalen Gesetze außer Kraft setzen zu können, kann man (zumindest als Fußgänger oder Fahrradfahrer) täglich im Straßenverkehr erleben: Viele Autofahrer scheinen zu glauben, daß man im absoluten Halteverbot parken darf, wenn man dabei die Warnblinkanlage einschaltet. Im Straßenverkehr ist so ein Verhalten ein dauerndes Ärgernis. Im Internet geben sich Webmaster, die meinen, ihre Verantwortung vor dem Gesetz einfach negieren zu können, lediglich der Lächerlichkeit preis.

Eine genauere Betrachtung über Haftungsausschlussklauseln, Nutzungsbedingungen und Distanzierungen von Links können Sie auf der Seite
www.mein-dortmund.de/disclaimer.html lesen.


Siehe dazu auch hier!

In diesem Zusammenhang ist auch diese Webseite sehr interessant:

http://www.trafficklau.de/htaccess.html

ZitatVon Traffic-Klau spricht man, wenn jemand z.B. eine Grafik, die auf einer fremden Homepage liegt, so in seine eigene Homepage einbaut, dass die Grafik beim Seitenaufruf sichtbar wird. Auf der Seite, woher man die Grafik hat, wird somit Traffic (Datentransfer) erzeugt. Dieser Zugriff auf fremde Datensätze ist in den meisten Fällen vom Homepagebesitzer, wo das Ursprungsbild liegt, nicht gewollt. Somit wird er ungefragt "bestohlen", ohne dass er selber einen Nutzen davon hat. Auch unberechtigte Zugriffe auf Downloadlinks, Musikstücke, Fotos etc. stellen einen "Diebstahl" am Serviceangebot eines Anderen dar.



bearbeitet von ForumLeaks am 31.03.2009 02:51:35
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