Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott Beiträge: 3373 Mitglied seit: 28.11.2005 IP-Adresse: gespeichert
So, bei uns hat sich auch was getan (nachdem ich nun mal bei der Wiederspruchstelle angerufen habe)
Alsoooooo.......
Ihr Wiederspruch vom 10.03.06 gegen den Bewilligungsbescheid vom .......
Sehr geeherter .....
in ihrem Wiederspruch konnten Sie keine neuen Tatsachen vorbringen, die eine andere Bewertung des Sachverhaltes - so wie sie in dem Bewilligungsbescheid vom ...... getrofen wurde - zuließe. Ich verweise insofern vollinhaltlich auf den in Rede stehenden Bewilligungsbescheid. Mithin konnte ich dem vorgenannten Widerspruch von hier nicht abhelfen.
Aus diesem Grund habe ich den Widerspruch zur Entscheidung zuständigkeitshalber der ARGE Zentrale in 50226 Frechen - Widerspruchsstelle - vorgelegt.