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Forum Übersicht » Internet » Wichtige Links !!! » Hartz IV und ALG II beeinträchtigen Stieffamilien
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Hartz IV und ALG II beeinträchtigen Stieffamilien
Alexfehlende Rechte fehlende Rechte erste Beitrag kann nicht gelöscht werden -> lösche das ganze Thema 
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Es gibt DREI Arten der Rechtschreibung
die Neue - die Alte - und Meine

~~~~~~~~~~~~~~Leben und Leben lassen~~~~~~~~~~~~~
09.12.2005 10:08:11   
javemafehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Beiträge: 149
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Hallo!

Heisst das jetzt, dass das Einkommen meines Partners für meine Tochter aus erster Ehe sowieso nicht berücksichtigt werden darf????

Ganz liebe Grüsse und Euch einen schönen Tag


06.04.2006 07:56:38   
Alexfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
Gruppe: Administrator
Rang: Foren Gott

Beiträge: 3373
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Hallo

Verstehe die frage jetzt nicht ganz.




Es gibt DREI Arten der Rechtschreibung
die Neue - die Alte - und Meine

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06.04.2006 08:21:26   
javemafehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Beiträge: 149
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Auf der Seite steht folgendes:

17.10.2005
Aktuell: Neue Durchführungsbestimmungen entlasten Stieffamilien

Bei der Berechnung der Ansprüche von Kindern, deren Elternteil mit einem neuen Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebt, darf nicht das Einkommen des neuen Partners berücksichtigt werden.

Diese neue Durchführungsbestimmung (die im übrigen auch dem Wortlaut des Gesetzes entspricht) wurde vom Ministerium auch auf Druck der Gerichte erlassen, die sämtlich gegen die Rechtsauffassung der Behörden entschieden hatten.

Heisst das, dass das Einkommen meines Partners bei der Berechnung von Hartz IV nicht für meine Tochter aus erster Ehe berücksichtig werden darf??


06.04.2006 09:00:37   
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