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Bundesverfassungsgericht
Alexfehlende Rechte fehlende Rechte erste Beitrag kann nicht gelöscht werden -> lösche das ganze Thema 
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Zwar hat das Bundesverfassungsgericht bereits in Jahr 1964 die Stieffamilien ohne weiteres in den Schutz von Art 6 Absatz 1 Grundgesetz einbezogen, gleichwohl sind Stieffamilien eine im Bürgerlichen Recht kaum wahrgenommene Gruppe. (Stieffamilien sind solche Familien, in denen mindestens ein Elternteil nicht der leibliche Elternteil eines Kindes ist. Innerhalb der Gruppe der Stieffamilien gibt es vielfältige Unterscheidungsmöglichkeiten: Stiefvaterfamilien; Stiefmutterfamilien; Familien, in denen noch gemeinsame Kinder des Paares zur Welt kommen; unterschieden werden kann auch danach, ob das Stiefkind aus einer vorangegangenen Ehe stammt oder das Kind unverheirateter Eltern war; das Paar in der Stieffamilie kann verheiratet oder unverheiratet sein.

Näheres Hier:
http://www.stieffamilien.de/html_files/recht.htm

1964 ???

Wird mal Zeit das die das neu überarbeiten und der heutigen Zeit anpassen








Es gibt DREI Arten der Rechtschreibung
die Neue - die Alte - und Meine

~~~~~~~~~~~~~~Leben und Leben lassen~~~~~~~~~~~~~
09.12.2005 10:15:50   
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