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Hallo erst mal.
Ich möchte gerne was zu der Aufsichtspflicht sagen.
Laut Jugenschutzgesetz ( neu seit 01.04.2003) Jugendliche die 16 oder 17 Jahre alt sind. dürfen soch ohne Begleitung eines/r Erziehungsbeauftragten, lediglich bis 24.00 Uhr in Diskotheken oder Partys aufhalten.
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