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| Ich besitze seit einigen Jahren eine vermietete Eigentumswohnung in einem älteren Mehrfamilienhaus und beschäftige mich gerade intensiver mit den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Bisher wurde bei meiner Steuererklärung die reguläre Gebäudeabschreibung angesetzt, allerdings habe ich gehört, dass bei älteren Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer berücksichtigt werden kann. Da das Gebäude mittlerweile einige Jahrzehnte alt ist und noch keine umfassende Kernsanierung stattgefunden hat, frage ich mich, ob ich dadurch meine jährliche Abschreibung erhöhen und entsprechend Steuern sparen könnte.
Wie kann ich die AfA über die Restnutzungsdauer erhöhen, welche Voraussetzungen muss meine vermietete Immobilie dafür erfüllen und benötige ich zwingend ein Sachverständigengutachten, damit das Finanzamt eine höhere Abschreibung anerkennt?
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