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| Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung von vermieteten Immobilien und den ganzen Kosten, die rundherum anfallen. Mir ist klar, dass man einiges als Werbungskosten oder über die Abschreibung geltend machen kann, aber so ganz durchschaue ich die Grenzen noch nicht. Welche Posten setzt ihr konkret an (z.B. Reparaturen, Renovierungen, Verwaltung, Fahrten zur Immobilie, Zinsen, Versicherungen) und wo wird es beim Finanzamt eher kritisch? Achtet ihr auf eine bestimmte Gestaltung von Rechnungen bzw. Verträgen und führt ihr dafür eine eigene Buchhaltung, oder macht ihr das eher „nebenbei“ mit der Steuererklärung? Danke euch und viele Grüße
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| Hey Leute, rund um Immobilien gibt es mehrere Posten, Diese Leistungen kann man steuerlich absetzen, wenn man die Regeln für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beachtet. Dazu zählen beispielsweise Renovierungs‑, Erhaltungs‑ und Modernisierungsarbeiten im Bestand, ebenso wie bestimmte Reinigungs‑ oder Gartenarbeiten; absetzbar sind jeweils nur die Lohnkosten und zwar zu 20 Prozent, bis zu festgelegten Höchstbeträgen. So lassen sich Ausgaben für Haus oder Wohnung teilweise über die Steuer wieder reinholen. Viele Grüße, Robert
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