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Forum Übersicht » Neues aus Sachsen » Sachsen News » Weitere Verurteilungen nach Ausschreitungen von Mügeln
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Weitere Verurteilungen nach Ausschreitungen von Mügeln
randyfehlende Rechte fehlende Rechte erste Beitrag kann nicht gelöscht werden -> lösche das ganze Thema 
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Gut eineinhalb Jahre nach den ausländerfeindlichen Übergriffen auf eine Gruppe von Indern im sächsischen Mügeln sind drei weitere Beteiligte verurteilt worden. Das Amtsgericht Oschatz verhängte am Dienstag Bewährungsstrafen und Geldauflagen gegen zwei damals 22 und 24 Jahre alte Männer. Ein zur Tatzeit 18-Jähriger erhielt eine Verwarnung und muss gemeinnützige Arbeit ableisten, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig am Abend. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Einer der Männer wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, uneidlicher Falschaussage und Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt. Unter anderem soll der junge Mann die Opfer attackiert und ausländerfeindliche Parolen gebrüllt haben. Laut Staatsanwaltschafts- Sprecher ist der Mann zwar vorbestraft, gehört aber nicht zum rechten Spektrum.

Der zweite Täter wurde wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Er soll auf einen am Boden liegenden Inder eingetreten haben. Der verurteilte Jugendliche schließlich habe am Anfang der Kette der ausländerfeindlichen Ausschreitungen gestanden. Er soll einem der Inder am Ausgang eines Festzeltes Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Bei den Übergriffen im August 2007 waren acht Inder während eines Volksfestes von einer Gruppe Deutscher attackiert worden. Es war von einer regelrechten Hetzjagd die Rede. Die Inder suchten Zuflucht in einer Pizzeria, vor der der Mob rassistische Parolen grölte. Nach Angaben der Leipziger Staatsanwaltschaft gibt es wegen dieser Geschehnisse nun keine weiteren Anklagen mehr. Andere Beteiligte waren in der Vergangenheit ebenfalls zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden.

dpa







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25.02.2009 08:52:06   
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