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Althaus nach Skiunfall wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
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Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) ist zwei Monate nach seinem schweren Skiunfall in Österreich wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das teilte die zuständige Staatsanwaltschaft Leoben in der Steiermark am Montag mit. Der 50- Jährige war am Neujahrstag auf einer Piste in der Steiermark mit einer 41 Jahre alten Frau zusammengeprallt, die dabei tödliche Verletzungen erlitt. Ein Sprecher der Thüringer CDU erklärte, Althaus bleibe trotz der Anklage Spitzenkandidat für die Landtagswahl am 30. August. Ein Verhandlungstermin steht nach Angaben einer Justizsprecherin in Österreich noch nicht fest.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Abend hat Althaus, der wegen seiner schweren Kopfverletzung keine Erinnerung an den Unfallhergang habe, „die Verantwortung für sein Handeln“ übernommen. Zunächst hatte es am Nachmittag in einer Stellungnahme aus Leoben geheißen, Althaus sei bereit, „die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen“. Nach Angaben des Leitenden Staatsanwalts in Leoben, Walter Plöbst, sind die unterschiedlichen Formulierungen durch eine spätere Bearbeitung seiner Behörde zu erklären. „Im Grunde sagen beide Versionen dasselbe“, sagte Plöbst der Deutschen Presse- Agentur dpa in Wien. Letztlich sei Althaus’ Handeln die Ursache für den Tod der 41-jährigen Christandl gewesen.
Nach Ansicht von Juristen handelt es sich ohnehin nicht um ein Schuldeingeständnis des Ministerpräsidenten, sondern um eine moralische Bewertung. Der Strafantrag aus Leoben ging an das zuständige Gericht in Irdning. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung liegt in Österreich bei einem Jahr Gefängnis. Der CDU-Sprecher in Erfurt sagte: „Wir hoffen auf ein schnelles Verfahren.“ Die Thüringer Staatskanzlei wollte sich mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren nicht äußern.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat Althaus, der derzeit in einer Reha-Klinik am Bodensee behandelt wird, auf sein Recht verzichtet, sich zu dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung vernehmen zu lassen. Er habe stattdessen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Darin habe er erklärt, keine sachdienlichen Angaben machen zu können, „jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen“, hieß es in der zunächst veröffentlichten Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Laut Gutachten war Althaus an einer Pistenkreuzung gegen die Fahrtrichtung in die Strecke eingebogen, auf der die Frau unterwegs war. Nach einer Fahrtstrecke von 12 bis 14 Metern war er mit der talwärts fahrenden 41-Jährigen zusammengeprallt.

In den vergangenen Wochen hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass den Politiker nach Stand der Ermittlungen keine strafverschärfend schwere Schuld an dem Zusammenprall treffe. Der Anwalt von Althaus hatte geäußert, dass er im Fall einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung mit einem längeren Verfahren rechnet.

Die Ärzte des CDU-Politikers, der ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt, gehen davon aus, dass Althaus bis zum Frühsommer wieder gesund ist und vor der Landtagswahl in die Politik zurückkehren kann. Für die CDU geht es darum, in Thüringen ihre absolute Mehrheit zu verteidigen. Keinesfalls soll Althaus laut Ärzte-Prognose vor Ostern politisch aktiv werden können.

dpa






03.03.2009 10:35:40   
randyfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Kritik an Althaus-Blitzurteil

An dem Blitzurteil im Fall Dieter Althaus entzündet sich Kritik von Juristen und Politikern.


Das Gericht habe „praktisch totes Recht“ angewandt, sagte ein Sprecher der österreichischen Strafverteidiger der „Süddeutschen Zeitung“. Das Justizministerium in Wien wies den Vorwurf einer „VIP-Behandlung“ von Althaus zurück. Befremdet zeigte sich der Spitzenkandidat der Linken in Thüingen, Bodo Ramelow: „Ich wusste nicht, dass es in der österreichischen Justiz Turboverfahren gibt. Das macht mich sprachlos“, sagte er dem „Hamburger Abendblatt“.

Althaus' thüringischen CDU-Parteifreunde reagierten erleichtert auf das Urteil: Der Ministerpräsident sei nach dem Schuldspruch politisch unbelastet und werde die Partei in den Landtagswahlkampf führen, sagte Fraktionschef Mike Mohring.

Linken-Politiker Ramelow erklärte, er frage sich, ob die Justiz bei normalen Bürgern in Österreich genauso gehandelt hätte wie bei dem Ministerpräsidenten. „Diese seltsamen Verfahrensumstände kann ich aber nicht Dieter Althaus anlasten“, betonte er. Das Bezirksgericht Irdning hatte Althaus am Dienstag in einer weniger als einstündigen Verhandlung und in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro verurteilt. Er hatte an Neujahr einen Skiunfall verursacht, bei dem eine Frau starb.

Auch der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, räumte ein, dass es sich um ein „atypisch schnelles“ Verfahren gehandelt habe. „Aber nun ist es vorbei. Das ist doch gut“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“. Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Andreas Schmidt (CDU), erklärte, in den Rechtsstaat Österreich könne man „großes Vertrauen haben“. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz lobte das Verfahren im „Kölner Stadtanzeiger“ als „kompetent, korrekt und fair“.

„In Österreich keineswegs übliche Vorgangsweise“

Der Sprecher der österreichischen Strafverteidiger, Richard Soyer, argumentierte allerdings, die bei Althaus angewendete Verfahrensregel sei für ganz andere Fälle geschaffen worden und inzwischen „praktisch totes Recht“. Es handele sich um eine „in Österreich keineswegs übliche Vorgangsweise“, sagte er. Das Vorgehen sei zwar nicht rechtswidrig, „aber dem Ansehen der Justiz in Österreich eher abträglich“. Man dürfe nicht den Eindruck gewinnen, es werde blitzschnell in geheimen Kammern verhandelt.

Das österreichische Justizministerium wies die Kritik an dem Schnellverfahren zurück. „Alle Vorwürfe in diesem Zusammenhang sind nicht stichhaltig. Ein solches Verfahren ist nicht außergewöhnlich, sondern ein vollkommen normaler Vorgang“, sagte ein Wiener Ministeriumssprecher dem „Münchner Merkur“ (Donnerstagausgabe). Ein Bezirksgericht könne eine Hauptverhandlung unmittelbar nach Eröffnung der Anklage ansetzen. „Das ist keine VIP-Behandlung“, zitierte ihn die Zeitung.

Kein Eintrag ins Führungszeugnis

Mit dem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung ist Althaus auch in Deutschland vorbestraft. Er werde in das Bundeszentralregister aufgenommen, teilte das Bundesjustizministerium auf AP-Anfrage mit. In Althaus' Führungszeugnis werde die Verurteilung aber nicht auftauchen, da die Strafzumessung die entsprechende Grenze unterschreite.

Erleichtert über das Urteil zeigte sich Althaus' Amtsvorgänger Bernhard Vogel (CDU). Damit sei „dieser Teil des tragischen Unfalls abgeschlossen“, sagte er dem Mitteldeutschen Rundfunk. Das Unglück sei kein Grund, Althaus' Kandidatur in Frage zu stellen. Fraktionschef Mohring nannte ihn politisch unbelastet. „Dieter Althaus wird für uns den Wahlkampf führen, weil er weitere fünf Jahre Ministerpräsident in Thüringen sein möchte“, sagte er N24. Am 14. März soll Althaus von der CDU erneut als Spitzenkandidat nominiert werden.

(AP)






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