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Forum Übersicht » Neues aus Sachsen » Sachsen News » Chemnitz Rotbuche
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Chemnitz Rotbuche
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Imposante Rot-Buche muss bis auf acht Meter abgetragen werden und bleibt vorerst als Ökostamm und Spechtbaum erhalten

Der höhlenreiche Einzelbaum ist stark von Schadpilz befallen

Auch wenn die imposante, zirka 32 Meter hohe und 1,5 Meter dicke Rot-Buche am Südrand des Crimmitschauer Waldes gegenüber der Kleingartenanlage „Waldeslust“ in wenigen Wochen wieder grün belaubt sein würde, ist ihr Zustand dennoch kritisch: Der Stammfuß der Buche – so informiert das Grünflächenamt - ist vom Brandkrustenpilz befallen, einem sehr gefährlichen Schadpilz, der besonders das Holz der Wurzeln und des unteren Stammabschnittes durch intensive Weißfäule zersetzt. Eine stärkere Kronenauslichtung und Kroneneinkürzung zur Wiederherstellung der Bruchsicherheit des Baumes ist deshalb nach Ansicht der Fachleute aus baumpflegerischer Sicht im derzeitigen Befallsstadium nicht vertretbar.
Der zirka 200-jährige Baum weist jedoch sichtbar mehrere Baumhöhlen auf und ist damit ein so genannter „höhlenreicher Einzelbaum“, der besonderen Schutz durch das Naturschutzgesetz genießt. Die Höhleneingänge sind nach Größe, Form und Standort typisch für Grün- und Buntspechte. Neben weiteren höhlenbewohnenden Vogelarten wie Kohlmeise, Star und Kleiber werden derartige natürliche Quartiere auch durch Fledermäuse gern genutzt.

In Abstimmung mit der Naturschutzbehörde im Umweltamt der Stadt muss der Baum deshalb jetzt bis auf einen Hochstubben von zirka acht Metern abgetragen werden. Der verbleibende Hochstubben wird als Ökostamm und Spechtbaum dann so lange erhalten, wie Sicherheitsanforderungen nicht dagegen stehen.
Da der Baum u.a. wegen einer Fernwärmeleitung und der gegenüber befindlichen Kleingartenanlage „Waldeslust“ nicht mit einer Hubbühne erreicht werden kann, muss er mittels Seilklettertechnik abgetragen werden. Durch das Grünflächenamt wurde deshalb die Spezialfirma Wirth & Wiener GmbH aus Chemnitz beauftragt, das Absetzen des Baumes durchzuführen.

Termin ist ab 22. bis 26. März 2010.

Die für das Abtragen entstehenden Kosten in Höhe von 1.750 Euro werden aus Haushaltsmitteln für den Kommunalwald finanziert. Das abgeschnittene Kronenholz verbleibt als liegendes Totholz an Ort und Stelle und wird nicht als Brennholz freigegeben.





" Wemmr ä Baar Laadschn hadd,
unn der eene is weck,
unn mr hadd bloß den andrn ...
da nudzn een alle beede nischd.



."Liebe dich selber, dann können dich die Anderen gern haben!
18.03.2010 09:21:01   
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