Diese Urteile bedeuten letztlich, dass man dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn man nur militärische Befehle ausführt, und man somit völlig im Einklang mit den bestehenden Gesetzen handelte. Das sollte doch zu denken geben, dass jeder am besten nur dann Befehle ausführt und Gesetze befolgt, wenn sich diese im Einklang mit humanistischen Grundsätzen befinden.
Wenn die Justiz der Bundesrepublik Deutschland glaubt, Menschen strafrechtlich für das Ausführen von Befehlen zur Rechenschaft zu ziehen, die sich im Einklang mit den damaligen Gesetzen befanden, bleibt aber die Frage offen, warum nicht auch jeder, der sich damals freiwillig für eine längere Dienstzeit verpflichtete, dafür entsprechend verurteilt wurde; schließlich hatte er dadurch doch dem Regime gedient, das für diese Todesschüsse verantwortlich war. Diese vielen Menschen müssten somit doch viel härter bestraft werden.
Da hatte man sich also einfach die Verantwortlichen von den hochrangigen Politikern ganz oben herausgesucht, um ihnen den Prozess zu machen. Alle jeweils darunter befindlichen Verantwortlichen, also Offiziere und Unteroffiziere, blieben dabei völlig unberücksichtigt.
Und dann hatte man sich noch die kleinen Soldaten am untersten Ende dieser Kette herausgesucht, die ja nun gar keine Schuld haben an den Schüssen an der Mauer. Diese wurden dann einfach wegen der Ausführung von Befehlen verurteilt.
Wer unter solchen Umständen noch an eine Rechtsstaatlichkeit in diesem Land glaubt, muss meines Erachtens ein völliger Idiot sein.
In diesem Thread wurden dann dieser Beitrag von mir gelöscht (sinngemäß):