ACHTUNG! Dieses Forum ist nicht mehr aktuell.
Zum neuen Forum hier klicken...
   Zum Gästebuch...
Die Teilnahme ist dort auch ohne Registrierung möglich.

Allgemeines Forum... mit den Kategorien Webvideos... Webverzeichnis...
Call In - Gewinnspiele...   Alle Call-In-Themen auflisten...   Call In - Central...
Um alle Diskussionsthemen aufzulisten, hier klicken!... Focus-Themen auflisten...

SearchSuchen CalendarKalender GalleryGalerieAuktions-PortalAuktionen GlobalGlobal Top-ListeTopMembersMitglieder StatisticsStats
get your RSS-Feed
Language/Sprache:  Admin  
 Login: ChatChat (0) new User-MapUser-Mapsend PasswordPasswort zusenden RegisterRegistrieren

Forum Übersicht » Ernste Themen » Politik, Parteien, Regierung, Parlament, Gesetze, Justiz, Polizei, Streitkräfte » Ungerechtfertigte Entziehungen des Sorgerechts durch Jugendämter·
Seiten: (1) [1] »
Registrierung notwendigRegistrierung notwendig
Ungerechtfertigte Entziehungen des Sorgerechts durch Jugendämter·
ForumLeaksfehlende Rechte fehlende Rechte erste Beitrag kann nicht gelöscht werden -> lösche das ganze Thema 
Gruppe: Administrator
Rang: Mehr als 1000 Beiträge

Beiträge: 1596
Mitglied seit: 29.06.2005
IP-Adresse: gespeichert
offline


A.K.K.A.K - Anti-Kinderklau Aktionsbündnis Kinderrecht - A.K.K.A.K - www.akkak.de

A.K.K.A.K - Anti-Kinder-Klau-Aktionsbündnis-Kinderrecht - Erklärung - www.akkak.de

ZITAT

Immer mehr Fälle werden öffentlich bekannt: Jugendämter (bzw. "Allgemeiner Sozialdienst "ASD") nehmen in verschiedenen Bundesländern Kinder nach fragwürdigsten Gesichtspunkten aus ihrem Lebensumfeld heraus und trennen sie damit von ihren geliebten Bezugspersonen ( nicht nur von Eltern ). Nicht selten sind die Methoden fragwürdig, grausam und unakzeptabel.

Dabei wird immer wieder gegen die Menschenrechte und die elementaren Grundrechte der deutschen Verfassung verstoßen. Die Folgen davon sind katastrophal und manchmal sogar lebensbedrohend / - verkürzend. Gerade Betroffene, die angesichts behördlicher und juristischer Überwältigung nicht das Wissen, den Mut oder die Kraft aufbringen, sich erfolgreich zu wehren, erleiden meist dramatische, traumatisierende Erlebnisse.

In Gerichtsverfahren der "Freiwilligen Gerichtsbarkeit", die bei Familienangelegenheiten greift, wird mehr oder weniger routinemäßig nach Jugendamt - Aktenlage und den Aussagen "bestellter" oder sogar schablonenmäßig vorgefasster Gutachten entschieden. Eine Instanz, die falsche Darstellungen in Jugendamtsakten prüft und ahndet, bevor sie zu verheerenden Gerichtsbeschlüssen führen können gibt es nicht.

Wobei die Forderung eines Schuldirektors oder eines Behörden - parteiischen Gutachters mehr bewirkt, als der verzweifelte, begründete Hilfeschrei von betroffenen Eltern, einer anderen einfachen Bezugsperson, ganz zu schweigen von dem "Kind" selber. [...]

Eingeliefert in Heime oder Psychiatrien kommen die Betroffenen gegen ihren Willen mit neuen Bezugspersonen zusammen, von denen sie sich oftmals übelst behandelt fühlen. Noch heute gibt es in vielen Heimen brutale Gewalt in allen Formen.

Psychischen Formen von Gewalt können Kinder am schwersten widerstehen. Wenn sie die verschiedenen Formen von Gewalt, die ihnen angetan werden, überhaupt artikulieren können, werden sie meistens herunter gespielt oder nicht ernst genommen.[...]

Jugendämter arbeiten mit dem Faktor materielle Lockmittel und mit dem Faktor Zeit. Dabei bieten sie den Kindern manchmal teuere Unternehmungen an, die sich Eltern nicht leisten können. Deswegen sagen manche Kinder, die diese Methoden nicht durchschauen: "hier gefällt es mir besser , als zu Hause!"

Weggenommene Kinder werden ihren ursprünglichen Bezugspersonen entfremdet. Manche Kritikerinnen sprechen sogar von einer regelrechten "Gehirnwäsche" und anderen manipulativen Maßnahmen; dadurch kann das so genannte "PAS" ( Eltern - Entfremdungstechniken, Rituale der Umgangsvereitelung ) entstehen.

Nach manchmal monatelangem Stillhalten, nach "Kontaktsperren" und / oder massiven psychologischen und medikamentösen Eingriffen sind viele der fest gehaltenen Kinder nicht mehr wieder zu erkennen. Ein Fall ist bekannt geworden, wo eine Mutter jahrelang von ihrem Sohn entfremdet worden sei, der Sohn nichts von den Kontaktwünschen der Mutter erfahren habe und sie erst wieder von ihm erfuhr, als sie die Selbstmordnachricht erhielt.

Oftmals verschwinden Kinder dann in schwer erreichbaren Heimen oder Psychiatrien, sogar ins Ausland in so genannten "individualpädagogischen" oder "erlebnispädagogischen" Maßnahmen. Oft geschieht das, ohne die Kinder und Eltern zu fragen, ob sie überhaupt damit einverstanden sind. Angehörige erfahren oft lange Zeit den Ort ihres Aufenthalts nicht.

Diese ( legalen? ) Maßnahmen des Jugendamtes werden manchmal sogar ohne / vor richterliche/n Beschlüssen in regelrechten Nacht- und Nebelaktionen durchgeführt, sozusagen, um "vollendete Tatsachen" den Familiengerichten gegenüber zu schaffen.

"Das Kind hat sich jetzt ja so an uns gewöhnt..." Ziel der Operation: das Kind soll selbst sagen: "Hier gefällt es mir, hier möchte ich bleiben". Gleichzeitig soll es aber auch die Unmöglichkeit anderer Forderungen erkennen, wenn es keine Schwierigkeiten geben soll. [...] Angeblich soll das Jugendamt mittlerweile die Herausnahmerechte von Kindern aus Familien ohne richterliche Beschlüsse durchführen dürfen.

Viele erleiden und erlernen in Heimen und anderen "Jugendhilfe"- Einrichtungen "Duckmäusertumunterweisung", also Einschüchterung und andere erzieherische Gewalt. Aber auch Gewaltrituale durch andere bereits langzeitmässig eingesperrte gefangene Kinder, mit der neu Eingewiesene meistens schon "begrüßt" werden, sind Gang und Gäbe.

Viele Kinder und Jugendliche werden als "kriminell" oder "von Kriminalität bedroht" beschrieben, Im Heim aber werden viele wirklich erst kriminell (gemacht?). Andere "kriminelle" Kinder sind ihre besten Lehrmeister. Sie erlernen dort diejenigen kriminellen Tricks, die sie bisher noch nicht kannten. [...]

Es scheint, als ob nach gegenwärtigem Denken über unangepasste Kinder bestimmte Gesetze und definitorische Stigmatisierungen schon im "3. Reich" entworfen und nur weiter entwickelt ("modernisiert") worden seien. "Geistiges Behindertsein" ist eine davon.

Einem 11-jährigen Jungen, der mit dem Stempel "geistig behindert" versehen war, wurden im "Jugendschutz"(!) Handschellen angelegt, um ihn an einen unbekannten Transport - Zielort abzuführen. Er hatte sich geweigert, sich irgendwo hin bringen zu lassen. Es gibt das Beispiel von Mundzuhalten, damit das ins Ausland weg transportierte Kind (11) nicht um Hilfe schreien konnte.

Es gibt immer mehr Fälle von unerwartetem, erzwungenem und fragwürdig rechtlich legitimiertem und gewaltsamem Abführen von Kindern aus Familien, direkt aus der Schule, oder anderen Nacht- und Nebelaktionen. Irgendwohin, meistens in Deutschland, in Europa, aber auch ausserhalb Europas werden manche Kinder untergebracht oder versteckt, die man nicht anders "in den Griff" zu bekommen glaubt. [...]

Neuerdings dient die "Begutachtung der Erziehungsfähigkeit", ( Erziehungsführerschein ) der Möglichkeit des Anhängens einer so genannten "psychischen Krankheit" und sogar der psychiatrischen Verfolgung von Bezugspersonen zur "rechtlich einwandfreien" Legalisierung des Kinderklaus, weil es natürlich besser zu rechtfertigen ist, dass dem Kind offiziell einem angeblich "verwahrlosten oder "kranken" Menschen weg genommen werden müsste.

Von der "sexuellen Missbrauchs"- Definition ganz zu schweigen. Nur wohin sie weg genommen werden, und wie es da zugeht, das spielt dabei weniger eine Rolle. Allerdings fährt das Jugendamt dabei selber bisher völlig unkontrolliert und "unfallgefährdend"- da weitgehend "führerscheinfrei". [...]

Bei der Herausnahme der Kinder oder sogar Psychiatrisierung werden ungeachtet der oft unterlaufenen Vorschrift, vor Ort praktische Hilfestellungen zu leisten, gern diese Begriffe verwendet: "das Wohl" des Kindes ist gefährdet, das Kind ist "verwahrlost", das Kind ist "verhaltensgestört", das Kind wird "nicht gefördert", "wird psychisch, physisch, medizinisch, nicht / falsch behandelt / misshandelt." [...]

Die U.N Charta für Kinder spricht nicht vom "Kindeswohl", sondern von den I n t e r e s s e n und B e d ü r f n i s s e n der Kinder. Diese Fälschung der Charta in der deutschen Übersetzung sollte offensichtlich die Möglichkeit schaffen, im Namen des "Kindeswohls" und des "Kinderrechts" die pädagogischen Zugriffe auf Kinder zu erleichtern. (siehe auch Kritik an der U.N.- Kinderrechtecharta hier:)

Insofern lässt sich resümieren, dass es in der Un-Charta nicht um die Selbstbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen geht, sondern um Erziehungsgewalt - Gewohnheitsrechte und um K i n d e r p f l i c h e n, die mit hoher Manipulationswirkung zu "Kinderrechten" wohl eher zur "Beruhigung" der bürgerlichen Erwachsenen - Gesellschaft umgemünzt wurden.

Eine ganze Palette von "Krankheiten" wie "dissoziales Verhalten", "Borderline" "geistig behindert", "multiple Persönlichkeitsstörung", "Hyperaktivität", "Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom", "Münchhausen by proxy- Syndrom", "Kriminalität", neuerdings auch "oppositionelles Verhalten" (!) usw. wird anscheinend (z.T auch traditionell) verwendet und teilweise neu eingeführt .

Das ist ein Instrumentarium, um im Anschein von Legitimation gerade der Kindern habhaft zu werden, die in irgend einer Form gegen ihre Fremdbestimmung Widerstand leisten - um notfalls eine legale Gewaltanwendung durchzuführen, und ein Alibi vorweisen zu können, den eigenen Job und den pädagogischen Zugriff, hier: der Jugendämter unentbehrlich zu machen.

Unabhängige Nachprüfbarkeit der so genannten "Fachgutachten", geschweige denn Kontrolle der Jugendämter und Kritik ist schwer möglich / nicht vorgesehen, kaum finanzierbar... In den überwiegenden Fällen, in denen die Jugendämter Kinder aus den Familien heraus reißen, hätten sie genauso gut die Intensivierung der Unterstützung - und zwar wesentlich kostengünstiger- zuhause leisten können. [...]

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG-"Sozialgesetzbuch VIII" ) spricht eine ganz andere Sprache: Eltern und Kinder sollen v o r O r t, da wo sie leben, soweit unterstützt werden, bis sie ihre Krise überwunden haben und selbstständig allein ohne fremde Hilfe wieder weiter leben können. Die Herausnahme von Kindern aus ihren Lebenszusammenhängen stellt nur eine außerordentliche Notmaßnahme dar, wenn wirklich alle anderen Mittel der Unterstützung vor Ort versagt haben.

Fortsetzung der Zitate siehe nächsten Beitrag!


AIDS KritikWarum man Haare hatSchädliches KunstlichtKeiner ist "homosexuell"Das Forum der Andersdenkenden

29.10.2007 19:39:14   
ForumLeaksfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
Gruppe: Administrator
Rang: Mehr als 1000 Beiträge

Beiträge: 1596
Mitglied seit: 29.06.2005
IP-Adresse: gespeichert
offline


Wo ein guter Wille vorhanden ist, und das Bedürfnis da ist, Kinder ernst zu nehmen, wo folglich versucht wird, ihnen die freie Entwicklung ihrer spontanen Lebensäußerungen zu ermöglichen, stößt man mit starren Gesetzen und alten verbohrten Jugendamtsvorstellungen zusammen.

Diese schreiben entgegen der tatsächlichen, sich in den letzten Jahrzehnten rasant verändernden Reife- und Bedürfnisentwicklungen, noch immer hartnäckig für alle Kinder gleichen Alters, unabhängig ihres individuellen Entwicklungs- und Bedürfnisstandes, eine fest genormte ("wissenschaftlich standardisierte") Entwicklungs- und "Reife"- Laufbahn vor.

"Reifeverzüge" oder "Reifevorsprünge" werden Kindern und Eltern angelastet und für definitorisch vernichtenden Gutachtenterror verwendet. Mit den bekannten Folgen: zig Tausende Kinder und Jugendliche werden durch die pauschalisierenden Schul - und andere Zwangsverordnungen völlig überfordert oder unterfordert, was daraus folgende Psychiatrisierungen, Erziehungsgewalt, Medikamententerror, viel psychisches Leid, Verfolgungen, Sanktionen und andere schlimmen Folgen für diese Heranwachsenden erst möglich macht.

Das gilt im besonderen Maße gerade für Kinder, deren Talente und Fähigkeiten auf den Gebieten liegen, die in den Zwangsschulen gerade NICHT gemessen werden. Vergleiche den herrschenden Sprachgebrauch der Auslegung des "Kindesentziehungs - Paragraphen". Unter "Kindesentziehung" möchte man nicht verstehen, dass das Jugendamt Kinder wegnimmt, sondern z.B. wenn man Kindern auf der Flucht vor dem Jugendamt Unterschlupf gewährt, ihnen also unter Umständen durch "Fluchthilfe" (immerhin ein bis 1989 hierzulande zumindest verbal hoch geachtetes Verhalten!) das Leben rettet. [...]

Leider gibt es bis heute staatliche Instanzen, die die Jugendämter wirkungsvoll kontrollieren, nur auf dem Papier. Beschwerden werden zum Beispiel durch das "Argument", man könne "aus datenschutzrechtlichen Gründen" oder wegen einem "schwebenden" Verfahren" nicht eingreifen, abgeschmettert. Verantwortung wird von einer Instanz auf die nächste geschoben. [...]

Dagegen gibt es immer wieder Fälle, wo tatsächlich misshandelte Kinder ( gerade auch in sehr reichen Verhältnissen) "unentdeckt" jahrelang in furchtbaren Umständen verbleiben und auch wirklich gewalttätige Jugendliche und Eltern nicht ( rechtzeitig ) gestoppt werden. Inzwischen gibt es auf europäischer Ebene eine Petition zur Auflösung der Jugendämter.

Eine Anwältin lehnte kürzlich ein Mandat ab, weil ein zu ihr eilender verzweifelter, gestresster und verschwitzter Vater "gestunken" habe, als er die Kanzlei betrat. Das Beispiel zeigt: es ist Eltern aus einfachen Verhältnissen fast unmöglich, wirklich offensive und entschlossene Anwälte zu finden, zumal sich diese selbst der Gefahr aussetzen, ihr Ansehen vor Gericht zu verlieren oder in oft jahrelangen Kämpfen psychisch aufgerieben zu werden. [...]

In vielen Fällen geht es nur um einen Eigentums- oder Besitzrechtskampf zwischen Jugendämtern und Eltern, wobei der dritte Aspekt, nämlich das Bedürfnis und Recht des Kindes, wo und wie, mit wem es leben will, oft genug dabei völlig unter geht und nur Spielball konkurrierender Interessen Erwachsener ist.

Es gibt nach wie vor eine grob fahrlässige Missachtung der Tatsache, dass Kinder und Jugendliche nicht erst mit achtzehn Jahren ganz andere Lebensvorstellungen haben, als Jugendämter und auch Eltern das ahnen und wollen. Dies bezieht sich mit Sicherheit auch auf ihre Wohnwünsche und ihre Wahl - Bezugspersonen. Dafür aber gibt es keine Lobby, außer das immer wieder ebenfalls abgelehnte "alternative" betreute Wohnen. [...]

Diese Kinder, die weder nach Hause, noch zu den Eltern, noch in ein Heim oder ein betreutes Wohnen, noch in die Schule gehen wollen, sind unübertrieben - dem Tod am ehesten ausgesetzt. [...]

--- diejenigen Gesetze, die - egal-in welcher Form - Gewalt gegen Kinder zu deren "Wohl" erlauben und in Wirklichkeit ihre Bedürfnisse, Interessen und Willensäußerungen mit Füssen treten, verleugnen und brechen, müssen aufgedeckt und abgeschafft werden.

--- psychische Gewalt, pädagogische Gewalt ("Du machst, was ich will", "Ich stehe oben und Du stehst unten, nämlich, da, wo ich gegen Deinen Willen handeln darf" ) und institutionelle Formen von Kindeswegnahme gegen den Willen der Betroffenen sind Kindesmisshandlungen ! Diese dürfen nicht weiter verharmlost und aus der allgemeinen Gewaltdebatte ausgeklammert werden.

--- das routinemässige "Glätten" (z.B. Versetzung fragwürdiger Mitarbeiter in andere Dienststellen, aber bei meist gleichbleibender Funktion ) und Abschmettern von Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen und von Strafanzeigen gegen Behörden durch die gleichen oder andere Behörden muss ein Ende haben!

--- die oft jahrelange Verschleppung von Sorgerechtsentscheidungen muss ein Ende haben. Kindesanhörung - also das Herausfinden des Kinderwillens - ist uneingeschränkt ernst zu nehmen, immer zu wiederholen und oberste Prämisse für jede Entscheidung der Verantwortlichen.

--- die Jugendhilfegesetze müssen verbindlich werden und ihre Verletzung / Auslegung zugunsten institutioneller Kinderklau - Interessen muss aufgedeckt und abgeschafft werden.

--- es muss verhindert werden, dass Hilfegesuche von Eltern zum Anlass genommen werden, Kinder gleich ins Heim einzuweisen.

--- Kontakt- / Umgangs- / Besuchs- / Telefonverbote und andere Freiheitseinschränkungen im Namen des "Kindeswohls" auch sämtliche diskriminierenden Stigmata, wie "behindert", "psychisch krank" usw. müssen abgeschafft werden.

--- Kinder sollen da leben dürfen, wo es ihnen gefällt und wo sie glücklich sind . Dort müssen sie vor Ort unterstützt werden, wenn sie darum bitten, auch wenn es andere Orte sind, als ihnen bisher vorgeschrieben wird. Genauso müssen sie unterstützt werden, wenn sie darum bitten, Hilfe zu bekommen, einen Ort zu verlassen, an dem sie sich gezwungen fühlen bleiben zu müssen.

--- Kinder sind kein Eigentum, wie eine Ware. Sie gehören sich selbst und sind souveräne Persönlichkeiten, deren Wünsche und Bedürfnisse ernst genommen werden müssen. Der Wille a l l e r Kinder nach Kontakt mit ihren Eltern, Freunden oder anderen Bezugspersonen und auch ihr Aufenthaltsort darf nicht länger behindert und verschwiegen werden.

--- der ( menschen-) rechtliche Unterschied zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen muss aufgehoben werden. Er entspricht einer erst wenige hundert Jahre alten kulturellen und von Wirtschaftsinteressen bestimmten willkürlichen Konstruktion. Es muss alles dafür getan werden, dass die Ungleichberechtigung der verschiedenen Altersstufen zum Nachteil der Jungen und Alten ein Ende findet. Das Alter ist kein Kriterium dafür, ob ein Mensch gewalttätig. hilflos, stark ist oder nicht.

Grundsätzlich ist jeder Mensch von Anfang an ein vollwertiger Mensch mit allen Menschenrechten ausgestattet. Folglich soll jeder Mensch möglichst früh auch den Ort und die Wahl seiner Bezugspersonen selbst bestimmen dürfen. Wenn das nicht möglich scheint, sollte in der Gesellschaft "von unten" alles menschenmögliche an Unterstützung geleistet werden, solche gesellschaftlichen Rahmen - Bedingungen zu schaffen, die es möglich machen, mit ihnen als vollwertigen Menschen und eigenständigen Entscheidungsträgerinnen umzugehen.

Dieser Umgang darf nicht länger vom Gutdünken der Erwachsenen abhängig gemacht werden, denen das "Sorgerecht" zugeschrieben ist. Nur durch ein garantiertes Selbstbestimmungsrecht kann durchgesetzt werden, dass keine "von oben" angeordneten Maßnahmen für Kinder mehr durchgeführt werden, die die Einschränkung ihrer Persönlichkeit durch die Missachtung ihres Willens, ihrer Menschenwürde und ihrer Menschenrechte in dieser Gesellschaft nur bestätigen und fortschreiben. [...]

1. In Artikel 2 Grundgesetz steht: "J e d e r hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, sofern er nicht die Rechte anderer verletzt". Eine Altersgrenze steht nicht in der Verfassung. Im Artikel 6 heißt es allerdings, die "Erziehung der Kinder sei das natürliche Recht der Eltern ..."

Dieser Passus ist kinderfeindlich aus kinderrechtlicher Sicht, da zum Teil diskriminierend - nicht zuletzt, weil er Eltern zur ausschließlich "natürlichen" und daher prädestinierten ( bevorzugten ) Bezugsgruppe von Kindern verpflichtet. Genauso werden diejenigen Amtspersonen, auch derer, deren Eignung hier entschieden bestritten wird, rigoros ermächtigt, z.B. als "Sorgeberechtigte" in die Rolle von Eltern und Erziehenden schlüpfen.

Einen "Erziehungsführerschein" würden die meisten von ihnen aus kinderrechtlicher Sicht nicht bestehen, denn ihre "qualifizierten" Rahmenbedingungen, unter denen sie arbeiten (wollen), schließt die Selbstbestimmung von Kindern im Sinne der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit vom Grundsatz und auch vom Grundgesetz her gegenüber ihren Erziehungsansprüchen aus.

Sie, die Erziehenden sind es, die ihr "Recht auf i h r e "freie" Entfaltung, auf Kosten der Kinder ausleben. Die rigorose Abhängigkeit und Auslieferung der Kinder an willkürliche Laune und Gutdünken zwangsweise angeordneter Bezugspersonen und Aufenthaltsbestimmer muss ein Ende haben.

Das Menschenrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, z.B.: in freiwilligen, nach Sympathie und Lebenseinstellungen gestalteten "Wahlverwandtschaften" oder "Geistesverwandschaften" zusammen zu leben, ist die Alternative. Die gesetzlich befohlene Zwangsunterwerfung von jungen Menschen unter die Interessen von Erziehungs-Gewaltbefohlenen häufig darf nicht länger ausgeübt werden. Jeder junge Mensch, der seine 18-jährige Unterwerfung unter die Interessen Erwachsener als Gewalt und Sklaverei empfindet, hat ein Menschenrecht auf Widerstand. [...]

Fortsetzung der Zitate siehe nächsten Beitrag!


AIDS KritikWarum man Haare hatSchädliches KunstlichtKeiner ist "homosexuell"Das Forum der Andersdenkenden

29.10.2007 19:40:44   
ForumLeaksfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
Gruppe: Administrator
Rang: Mehr als 1000 Beiträge

Beiträge: 1596
Mitglied seit: 29.06.2005
IP-Adresse: gespeichert
offline


Durch ein "Grundgesetz" wird hier eine von vornherein angeordnete diskriminierende eingeschränkte Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen angeordnet. Zumindest die gängige Auslegung des Artikels 6 GG gehört deshalb grundlegend differenziert, weil sie junge Menschen weitgehend ohnmächtig zum Eigentum ihrer Eltern und anderen Erziehungs-Institutionen erklärt. Mit allen negativen Folgen, denen "Kinder" bei dieser Allmachtzubilligung bzw. deren Missbrauch von Eltern und Erziehungsbehörden fast vollkommen schutzlos ausgeliefert sind.

Grundsätzlich hat jedes Kind, jeder Jugendliche, wie jeder andere MENSCH auch aus kinderrechtlicher Sicht das grundlegende MENSCHENRECHT, von klein auf mit der oder den Personen zusammen zu leben, mit denen sie oder er gerne möchte. Die Maßnahmen der Jugendämter, als eine die Gesellschaft repräsentierende Instanz hätte da Hilfen anzubieten, ein ungezwungenes und freies Zusammenleben für Kinder zu ermöglichen, zu fördern und zu gewährleisten. Diese Unterstützung ist in den allermeisten Fällen nicht gegeben, nicht mal ein Bewusstsein davon ist hier existent, sondern im Gegenteil: ein kontraproduktives, aggressives, verspottendes, gewalttätiges und zerstörerisches Bewusstsein herrscht hier vor.

Wir fordern die sofortige unbürokratische Freilassung aller so genannten "Minderjährigen" aus ihren unfreiwilligen Erziehungsgefängnissen und je nach ihrem Wunsch ihre Rückkehr oder Einkehr nach Hause oder in andere von ihnen selbst gewählte Orte, wo sie sich wohlfühlen, leben und lernen können, wie sie möchten. Gleichzeitig erklären sich die hier unterzeichnenden Personen und Organisationen bereit, über die Lösung der eigenen Fälle hinaus besonders für alle anderen Betroffenen, die dieses Projekt mittragen, den Kampf für deren Fälle fortzusetzen.

Wir bieten unsere eigenen Energien für alle Kinder und Eltern / Bezugspersonen an, die aktuell und zukünftig vom legalen Kinderklau betroffen sind, die aber auch selbst sozial und politisch für die Freiheit aller so genannter "Minderjähriger" im Sinne ihrer echten Mit- und Selbstbestimmung eintreten. Wir stehen für die Kommunikation, Beratung und Unterstützung aller anderen Personen und Organisationen, die diese freiheitlichen Ideen unterstützen, zur Verfügung. Zusammen sind wir viele - alleine gar nichts! [...]

Auch über das Thema Liebe werden wir hier nicht schweigen. Zwischen dem Zwang aufgenötigter "Liebe" und kompletten Liebesentzug gibt es nämlich noch das Recht auf eine selbst bestimmte Liebe, mit dem sich jeder Mensch, der mit Kindern zusammenlebt, in Zukunft intensiv auseinandersetzen sollte. Die brutalen Schicksale, die hier dokumentiert werden, sind nicht zuletzt auch das Ergebnis staatlich verordneter falsch verstandener bzw. nicht geschenkter und nicht zugelassener Formen von Liebe.

ENDE DER ZITATE


Auszug aus den 4 offenen Briefen an . . . - www.akkak.de

ZITAT

Auszug aus den 4 offenen Briefen an Dr. Günther Beckstein: bayer. Innenminister und Ministerpräsident in Spe, Frau Dr. Merk, bayer. Justizministerin, Frau Stewens, bayer. Sozialministerin, Dr. Schnappauf, bayr. Gesundheitsminister.

Frage 1. ist es wahr, dass seit Beginn der achziger Jahre – wie auch seinerzeit schon in der Stadtzeitung “Plärrer“ dokumentiert - in der geschlossenen Einrichtung PTI - (psychologisch - therapeutischer Intensivbereich) Rummelsberg Kinder und Jugendliche, ca. ab 12 Jahren dadurch misshandelt werden, dass man sie beim Ankommen, z.B. nach einem Fluchtversuch, falls sie sich weigern oder sich wehren, gegen ihren Willen festhält, unter Anwendung von Gewalt mehr oder weniger nackt auszieht und unter dem Vorwand der "Drogenkontrolle" beispielsweise alle möglichen - auch intimen Körperteile berührt, um diese zu "inspizieren" ?

7. Ist es wahr, dass sich ein ehemaliger Heimzögling von Rummelsberg Thomas Kampfl, Sohn von 2 obdachlosen Eltern seit seiner Einlieferung von Rummelsberg aus in die Psychiatrien Haar, Straubing, Gabersee u.a. ursprünglich mit dem „Argument“ er sei drogenabhängig gewesen, seit nunmehr 35 Jahren ohne Unterbrechung in Heimen und Psychiatrien befindet und aktuell durch Gutachten, er sei „chronisch psychisch krank“ ohne Chancen, jemals wieder in Freiheit leben zu können auch schon seit über einem Jahrzehnt in der Einrichtung „Ehrcko Heim“ in Neumarkt St.Veit mit Drogen ganz anderer Art, nämlich Psychopharmaka- Medikamenten vollgepumpt festgehalten wird? Siehe auch www.kinderrechteonline.de.ms

11. Wie viele Menschen sitzen überlang in bayerischen Psychiatrien und Maßregelvollzügen ein, nur aus dem Grunde, dass sie sich nicht für “psychisch krank“ halten und sich weigern, „draussen“ Medikamente einzunehmen?

23. Ist es wahr, dass ein Sohn der Frau L. (11) bzw. sein kleiner Bruder in Schwarzenbach/Saale im Beisein einer anwesenden aber nicht eingreifenden lachenden Erzieherin mit dem Kopf in einen Kothaufen gedrückt wurde, so dass er den Kot in den Mund bekam, weil er verdächtigt wurde, unterm Balkon seine Notdurft verrichtet zu haben?

31. Sind Sie bereit dazu, den Nürnberger Jugendamtsleiter Herrn Dr. Wagner aufzufordern, sich bei der Jugendselbsthilfe für die von ihm zu verantwortende Pressehetze öffentlich zu entschuldigen?

46. Ist es wahr, dass ein SEK Kommando auf den nach rassistischen Angriffen gegen ihn aus einer Förderschule verwiesenen 14-jährigen Jerome L. losgelassen wurde, (siehe www.kinderrechte-online.de.ms) und dieses den Jungen, evtl. sogar noch, als er schon halb oder ganz bewusstlos war, in Anwesenheit des sich nicht weit entfernt, nämlich unten vor der Haustür wartenden Jugendamtsmitarbeiters Herrn Radenberger zusammenschlug und ihn dabei lebensgefährlich verletzte?

67. Ist es wahr, dass in der Nürnberger „Kinder-und Jugendpsychiatrie“ durch einen Oberarzt Herrn Dr. Schanda fast schon in Serie Gutachten über „oppositionelles verhalten“ angefertigt werden, die geeignet sind, die betroffenen jungen Menschen etwa ab 12-16 Jahren mit unbestimmter Länge beispielsweise in psychiatrieähnliche“Clearingstellen“ wegzuschaffen?

76. Ist es wahr, dass einem Mädchen im Kinderheim Gersdorf bei Weissenburg, der bei starken akuten Nierenschmerzen nicht geholfen wurde, sondern ihr zur Antwort gegeben wurde, sie simuliere und wolle nur aus dem Heim raus und erst, als sie beim Erbrechen Blut spukte, man mit ihr in die Klinik fuhr, wo ihr sofort eine Niere entfernt werden musste?

ZITAT ENDE

YouTube - REPORT-München vom 22.10.2007, Kindesentzug d. Jugendämter


EinsExtra - Teil 1 - www.myvideo.de

EinsExtra Teil 2 - www.myvideo.de

EinsExtra Teil 3 - www.myvideo.de


Legalisierter Kinderklau - www.myvideo.de


Fall Erfurt: Die Willkür einiger Ärzte zerstörte eine ganze Familie

Mert - Teil 1 - www.myvideo.de

Mert Teil 2 - www.myvideo.de

Mert Teil 3 - www.myvideo.de


Eine Mutter gegen Behördenwillkür - www.zdf.de

Der Fall Heller - MyVideo

Der Fall Heller - Entmündigung - www.myvideo.de


YouTube - Jule braucht HILFE !

YouTube - Jule braucht HILFE 2!


Jugendamt, das wahre Gesicht dieser Kinderklaubehörde. - Google Video


FREIE KINDERRECHTE! - www.freie-kinderrechte.de

Ist das deutsche Kinder- und Jugendhilfesystem wirklich Zum Wohle der Kinder? - www.zum-wohle-der-kinder.de

Freie Kinderrechte - Info-Material - www.freie-kinderrechte.de




bearbeitet von ForumLeaks am 16.04.2008 10:18:49
AIDS KritikWarum man Haare hatSchädliches KunstlichtKeiner ist "homosexuell"Das Forum der Andersdenkenden

29.10.2007 20:01:20   
Registrierung notwendigRegistrierung notwendig
Seiten: (1) [1] »
alle Zeiten sind GMT +1:00
Thread-Info
ZugriffModeratoren
Lesen: alle
Schreiben: alle
Gruppe: allgemein
keine
Forum Übersicht » Ernste Themen » Politik, Parteien, Regierung, Parlament, Gesetze, Justiz, Polizei, Streitkräfte » Ungerechtfertigte Entziehungen des Sorgerechts durch Jugendämter·

.: Script-Time: 0,063 || SQL-Queries: 6 || Active-Users: 4 706 :.
Powered by ASP-FastBoard HE v0.8, hosted by cyberlord.at