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Forum Overview » Ducatoforum » Ausbau-Forum » TÜV Abnahme Gurtbock
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TÜV Abnahme Gurtbock
Ronnyno Access no Access first Post cannot be deleted -> delete the whole Topic 
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Hallo,
habe mir von Sportscraft die Unterlagen für deren Gurtbock schicken lassen und beim TÜV Ingenieur meines Vertrauens nach der Eintragung gefragt (per e-mail).
Als Antwort bekam ich, dass die Eintragung nicht möglich ist, da der Gurtbock mit Verankerung geprüft werden muss, dies aber hier nicht der Fall ist.

Eigentlich hatte ich immer einen sehr positiven Eindruck vom TÜV, aber jetzt???

Weiss jemand einen TÜV in Bayern, der einen Gurtbock oder Sitzbank einträgt?

Gruß,
Ronny


1/24/2006 1:30:11 PM   
jelteno Access no Access no Access 
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written by Ronny at 24.01.2006 13:30:11
Hallo,
habe mir von Sportscraft die Unterlagen für deren Gurtbock schicken lassen und beim TÜV Ingenieur meines Vertrauens nach der Eintragung gefragt (per e-mail).
Als Antwort bekam ich, dass die Eintragung nicht möglich ist, da der Gurtbock mit Verankerung geprüft werden muss, dies aber hier nicht der Fall ist.

Eigentlich hatte ich immer einen sehr positiven Eindruck vom TÜV, aber jetzt???

Weiss jemand einen TÜV in Bayern, der einen Gurtbock oder Sitzbank einträgt?

Gruß,
Ronny




Moin!

Liegt vieleicht ein Mißverständnis vor????

Der Gurtbock selbst ist doch bereits geprüft, es geht jetzt nur noch um die Abnahme des Einbaus (steht ja auch so im TÜV-Gutachten drin).
Klar, die Eintragung kann nur am konkreten Objekt erfolgen, der TÜV-Onkel muss die Unterbodenbefestigung hautnah betrachten und bewerten. Ich habe dem TÜV-Prüfer die Unterlagen vom Gurtbock und das Bestigungsmaterial gezeigt und dann gleich grünes Licht bekommen.
Einzige Bedingung: keine Verschweissung am Unterboden, was allerdings bei dem dünnen Dosenblech auch sinnfrei wäre.

Dann haben wir den Gurtbock eingebaut, vorgezeigt, eine kostenfreie (!!!) Bestätigung bekommen und später nach vollendetem Ausbau eintragen lassen.

TÜV Norddeutschland - Oldenburg.

Bis demnäxt
jelte


1/24/2006 2:20:49 PM  
Ronnyno Access no Access no Access 
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Hallo jelte,
Danke für Deine Antwort.
Hab grad mit einer andere TÜV Stelle telefoniert, bei denen geht das klar.
Habt Ihr den Gurtbock irgendwie unterfüttert um den Höhenunterschied zum Fahrersitz auszugleichen?

Gruß,
Ronny


1/24/2006 2:59:40 PM   
jelteno Access no Access no Access 
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Moin!

Na also, alles wird gut. Irgendwo habe ich schon mal Bilder gepostet gehabt von unserer Bodenbestigung, finde ich auf die schnelle nicht.

Nöh, wir haben zwischen Fahrerbereich und Wohnbereich die "Stufe", ansonsten geht Stehhöhe verloren. Nach vielen Jahren Transit wollten wir endlich ein Auto, in dem jeder von uns gerade stehen kann ( ist ja doch Rückenfreundlicher).

Wir haben den Gurtbock einfach durch den fertigen vorbereiteten Fahrzeugboden (also incl. Bodenblech,Isolierung und Bodenplatte) durchgeschraubt, die Größe der Schrauben ist im TÜV-Gutachten ja vorgegeben, die Sitzbank drumherum ist sowieso etwas höher als der Gurtbock. Dafür mussten einige Kabel und Gasrohre natürlich entsprechend im Unterboden verlegt sein.
Da wir eine komplett eigenständige Sitzgruppe mit 4 Sitzplätzen gebaut haben, ist der Höhenunterschied auch egal. Der Fahrersitz ist bei uns nicht drehbar.
Wenn du den Gurtbock selbst unterfütterst, riskiert du Krach mit dem TÜV, denn das Gutachten basiert ja auf einer direkten Fahrzeugverbindung. Baue lieber die Sitzbank drumherum höher und den Gurtbock direkt auf den Unterboden.

bis demnäxt
jelte



1/24/2006 3:38:40 PM  
glaciatorno Access no Access no Access 
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hi zusammen

da bei mir der gurtbock naechstens eingetragen wird verfolge ich alles damit zusammenhaengende mit interesse. ich hab' bei uns in der CH dem dynamischen test center in vaufflens (einzige abnahmestelle fuer solche aenderungen in der CH) telefonisch mein anliegen geschildert. dabei hab' ich auch (dank jeltes bilder) eine moegliche loesung vorschlagen koennen. ronnys wunsch scheint ja aber eine erhoehung des gurtbocks zu sein (im bereich des gurtbocks braucht man ja die stehhoehe nicht) damit alles mit dem fahrersitz auf einer hoehe zu liegen kommt (unter anderem wohl auch um die gurtbocksitzflaechenhoehe mit dem gedrehten fahrersitz als bett nutzen zu koennen).

dies ist bei den ausgebauten (z.b. adria) auch der fall. nur geht das bei meinem (88cm-breiten reimo-) gurtbock nicht.

ich darf aber den gurtbock ueber dem boden (siebdruckplatte 15 mm, 20 mm XPS) befestigen, die distanz zwischen karosserieblech und unterkante gurtbock muss ich mit huelsen loesen (rohrabschnitte, ich bevorzuge chromstahl mit einer wandstaerke von 2 mm).

gemaess diesen angaben darf ich in der CH den gurtbock einbauen ohne dass dabei der (gepruefte) gurtbock ausgerissen/getestet wird (sonst war die karre ja hin...).

unklar ist noch ob ich bspw. die gasrohre durch den gurtbock fuehren darf. ich koennte so ein einziges rohr von hinten links bis nach vorne (kueche hinter beifahrersitz) ziehen und mir dabei biegungen und (nicht bevorzugte) verschraubungen ersparen.

gruess
sasch


1/25/2006 8:46:31 AM   
Ronnyno Access no Access no Access 
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Hallo Sascha,
habe inzwischen mit der Firma Intercamp aus dem Münchner Osten telefoniert. Die bieten auch den Gurtbock an und machen auch Fahrzeugausbauten oder Teilarbeiten.
Die schweissen einen Rahmen und schrauben diesen unter den Gurtbock um die ca. 10cm auszugleichen und lassen das von dem TÜV abnehmen, bei dem ich gestern angerufen habe (merkwürdig).

Zur Not lasse ich den Gurtbock dann eben einbauen.

Meiner Meinung nach müsste es auch gehen, wenn ich zunächst Rechteckrohre (90mm hoch, 500m breit, 5mm Wandstärke) auf den Fahrzeugboden schraube, natürlich mit massiven Gegenplatten und harten Schrauben. Auf diese Rechteckrohre kann man dann den Gurtbock schrauben. Das hat den Vorteil, dass man nur recht kurze Schrauben verwenden muss, die kaum Scherbelastung ausgesetzt sind.
Wenn ich das Auto habe werde ich mal mit Zeichnungen zum TÜV fahren.

Gruß,
Ronny


1/25/2006 10:47:07 AM   
jelteno Access no Access no Access 
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Moin!

Ich denke die Vorgehensweiswe ist genau richtig. einfach mit Planung/Modellen und Unterlagen zum TÜV und vorher fragen, das mögen die Jungs gerne. Beim TÜV ist es wie auf hoher See - man ist in Gottes Hand.

Bezüglich des Höhenausgleiches hatte ich das Problem gestern falsch verstanden und den Höhenausgleich auf den gesamten Fahrzeugboden bezogen, nicht nur auf den Sitzbereich.

Ich durfte den Gutbock ohne Distanzhülsen direkt durch Bodenplatte und Isolierung mit dem Bodenblech verschrauben.

Man darf die Gasrohre unter der Bodenplatte in den Sicken (Rillen) im Blechboden entlangführen, haben wir auch so gemacht. Das geht natürlich auch im Gurtbockbereich ( zumindest hier in OL, besser vorher nachfragen).Breites GrinsenBreites Grinsen

bis demnäxt
jelte




1/25/2006 10:57:54 AM  
glaciatorno Access no Access no Access 
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@ronny:
mit den rechteckrohren sollte es gehen. die idee ist gut. denkst Du, dass Du das beim TUEV durchbringen wirst? denn eigentlich muss dieses konstrukt doch geprueft sein, will heissen ein paar stuecks der gleichen bauart wurden von einem pruefinstitut ausgerissen/beugtachtet. einzelstuecke muessten dann destruktiv deformiert bleiben. oder versteh' ich da was falsch. vielleicht kannst Du das ja auch spezielle bodenbefestigung deklarieren und dann gehoert's zum gurtbock (der ja geprueft ist).
also selbst in der (ein bisschen weniger ge-DIN'ten) CH haette ich bedenken, dieses abgenommen zu kriegen.

@jelte:
das gasrohr hast Du UNTER dem gurtbock und den gurtbock OHNE distanzhuelsen befestigt? wow...
das hat Dir aber noch kein pruefer genau angeschaut, oder?
dann habe ich also keine bedenken das gasrohr im gurtbock zwischendurch zu fuehren (das zu kontrollieren, dafuer ist ja eigentlich nur der gas-pruefer zustaendig).
wie ersetzt Du die gasrohre alle 10 jahre ;-)? den ganzen boden rausschrauben oder das fahrzeug darum herum ersetzen (kleiner scherz, sorry).
eigentlich sollte der duc' aelter werden koennen.

gruess
sasch


1/25/2006 11:27:36 AM   
jelteno Access no Access no Access 
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written by glaciator at 25.01.2006 11:27:36
...@jelte:
das gasrohr hast Du UNTER dem gurtbock und den gurtbock OHNE distanzhuelsen befestigt? wow...
wie ersetzt Du die gasrohre alle 10 jahre ;-)? den ganzen boden rausschrauben oder das fahrzeug darum herum ersetzen (kleiner scherz, sorry).
eigentlich sollte der duc' aelter werden koennen.

gruess
sasch


Moin noch einmal!
Das kommt davon, wenn man eben mal auf die Schnelle schreibt.

Neeee, das Gasrohr liegt bei uns nur im Unterboden, aber nicht unter dem Gurtbock, sonst hätte ich auch irgendwie Distanzhalter eingebaut....

Alles andere wäre ja doch etwas unsinnig.
Ansonsten wäre es aber kein Problem, Hauptsache, das Rohr kann nicht frei herumschlagen oder unzulässig geknickt/gequetscht werden. Das ist die Maßgabe meines Gasprüfers.

Bei mir hat sich noch nie ein TÜV-Prüfer (auch bei Neuabnahmen) für die Gasanlage interessiert, das macht nur der Gasonkel. Ich fahre vorher immer zum Womo/Wowa-Händler meines Vertrauens, der macht die Abnahme der Gasanlage. Beim TÜV gibt's dann immer nur die Plaketten für HU und AU (oder auch nicht).
Nach dem Alter der Gasrohre wurde da auch noch nie gefragt, die 10-Jahres-Frist ist dabei wohl nur für Luftheizungen interessant.

bis demnäxt
jelte



1/25/2006 11:53:36 AM  
glaciatorno Access no Access no Access 
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@jelte
falls ich mich mit 'auf die schnelle geschrieben' angesprochen fuehlen sollte, muss ich da korrigierend eingreifen. sorry, dass ich Dich falsch verstanden habe.
ich habe den text gelesen als sei, dass gasrohr in den rillen von oben eingelassen, da ich davon ausgegangen bin, eine fuehrung des gasrohrs unter dem fahrzeug sei nicht erlaubt.
auf Deinen gurtbockbilder hab' ich auch keine rohre entdeckt (vielleicht stammen sie von vor dem gasrohreinbau).

aber eben sei's drum
gruess
sasch


1/25/2006 12:56:49 PM   
Ronnyno Access no Access no Access 
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Hallo Sascha,
laut TÜV Ingenieur ist die Sache mit dem Gurtbock so:
1. Der Gurtbock für sich ist geprüft.
2. In den Transportern die als Kleinbusse (PKW) laufen, gibt es originale Sitz- bzw Gurtverankerungspunkte, z.B. Gewinde die irgendwie in den Fahrzeugboden eingelassen sind.

Um den Gurtbock nun eingetragen zu bekommen muss man Verankerungen herstellen, die per Sichtprüfung mindestens der Stabilität entsprechen wie die original Sitz-/Gurtbefestigungen in den PKW Versionen. Das macht man am besten durch extrem große Unterlegscheiben bzw Unterlegplatten unter dem Fahrzeugboden. Man sprach hier von 10cmx10cm großen Stahlblechen.

Inzwischen habe ich auch eine Versicherung gefunden, die den Kastenwagen schon vor dem Ausbau als Wohnmobil versichert (solange der Kastenwagen nur privat genutzt wird). Das spart enorm Geld für die Versicherung, da das versichern von Transportern mit mehr als 1000kg Zuladung recht teuer ist. Allerdings darf der Umbau nicht zu lange dauern.

Viele Grüße,
Ronny


1/25/2006 1:22:52 PM   
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written by glaciator at 25.01.2006 12:56:49
@jelte
falls ich mich mit 'auf die schnelle geschrieben' angesprochen fuehlen sollte, muss ich da korrigierend eingreifen. sorry, dass ich Dich falsch verstanden habe.
.....
aber eben sei's drum
gruess
sasch


Moin Sascha!

Nee, jetzt läuft es ganz verkehrt. Das mit dem "auf die schnelle geschrieben" galt mir selbst, nicht dir: erst nicht richtig gelesen, dann zwischen zwei Telefonaten schnell in die Tastatur gehackt, das konnte nix werden!!!
Ich gelobe Besserung!

bis demnäxt
jelte


1/25/2006 4:49:15 PM  
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o.k. sorry, falls hier negative emotionen verstanden werden koennten und dann wieder zum thema:
haettest Du fotos ueber die gasleitung? ich kann's mir immer noch nicht richtig vorstellen ->
darf man das gasrohr zwischen (also zwischen oberem holmen und der unteren befestigung des gurtbocks) hindurch fuehren?

ich sehe keinen grund wieso es nicht gehen duerfte, der gurtbock haelt ja, kann mir aber vorstellen das die kombination gurtbock/gas/pruefer explosiv sein koennte Lächeln.

gruess
sasch


1/27/2006 2:19:16 PM   
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Moin Sasch!

Ich habe gerade noch einmal alle Ausbaufotos durchgesehen, ein Bild von der Verlegung des Gasrohres habe ich leider nicht mehr gefunden.
Stelle es dir ganz einfach vor: das Gasfach befindet sich im Küchenschrank vor der Schiebetür, "rechte Tür unten", Bilder s. hier: http://www.cyberlord.at/forum/?id=437&thread=69

Vom Gasfach aus ist das Bodenbrett aufgesägt worden (natürlich bevor der Schrank incl. Gasfach gebaut wurde) in einem ca. 5 cm breiten Streifen, dicke Isolierung (20 mm) heraus, dünne Isolierung rein (ca. 5 mm), Gasrohr mit Rohrschellenbefestigung in die Sicke des Bodenbleches verlegt bis zum Schrank hinter dem Beifahrersitz für den Kühlschrank. Noch einmal Isolierung oben drauf, ausgesägtes Brett wieder rein und Fußbodenbelag über alles weg.
Einziger Nachteil: während des weiteren Ausbaus ist das Gasrohr im Bereich der Scheibetür manchmal etwas im Weg, da es zunächst ja freischwebend in den Innenraum hochragt. Nach dem Schrankbau ist das Thema egal. Die Durchführung des Rohres "in den Keller" vom Gasfach aus mußte nach Vorgabe des Gasprüfers sauber mit Silikon verschmiert werden.

Fertig!

Die Abnahme des Gasrohres unter dem Holzboden war an keine weiteren Konzessionen gebunden. Einzige Bedingung: das Rohr muss eben in der Sicke verlegt sein und natürlich auch befestigt sein.

Deshalb ist es wohl auch egal wenn das Rohr unter dem Gurtbock und unter dem Holzboden klemm- und verspanungsfrei durchgeführt wird.

bis demnäxt
jelte


1/30/2006 6:16:28 PM  
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hi jelte
o.k. begriffen. dann hast Du wohl auch das auswechseln alle 10 jahre LächelnLächelneigentlich im griff.

ueberleg' mir also auch 'mal die variante 'unten durch' durch. hab' ich schon 'mal, dann aber wieder verworfen, weil's eben eine lange strecke von hinten links bis nach vorne rechts hinter den beifahrersitz ist und bei undichtigkeit oder wechsel diverse ausbauten auszubauen gilt.
vielleicht find ich ja doch noch eine befriedigende loesung.
gruess
sasch


1/31/2006 7:38:12 AM   
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