Datum: 06.07.2006, Zeit: 20:17:52 | ![]() ![]() ![]() |
miri=) schrieb: | |
ich wollte nur nochmal so fragen wie das mit dem "unter 16 reinkommen" . wenigstens mit begleitperson, zettel und bis 12. des wär doch ok?!? oder dass einen die eltern nur abliefern und dann wieder abdüsen. aber so wie ich das jetz gehört habe geht keines von beiden. außerdem, also schlecht für euren umsatz wär es wirklich nicht. bitte, bitte überlegt euch des nochmal. wär super! grüße
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Datum: 06.07.2006, Zeit: 18:17:07 | ![]() ![]() ![]() |
Mone schrieb: | |
ja und unter 16 kommt ma au net mit der Begleitperson rein oder??
Aber es muss doch irgentwie eine Chance geben ???? |
Datum: 06.07.2006, Zeit: 17:28:11 | ![]() ![]() ![]() |
wetter?????? schrieb: | |
was is wenns morgen pisst? wirds dann verschoben?
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Datum: 06.07.2006, Zeit: 17:16:07 | ![]() ![]() ![]() |
... schrieb: | |
schon aber des muss halt von den veranstaltern so eingerichtet werden....also machts des mal
![]() noch ne frage...bei der rückfahrt, fahren die busse in umgekehrter reihenfolge zurück? weil vorletztes jahr sin se ja dann erst nach zus gefahren! thx! |
Datum: 06.07.2006, Zeit: 15:23:09 | ![]() ![]() ![]() |
Toady schrieb: | |
Ihr müsst jetzt von unten nach oben lesen....
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Datum: 06.07.2006, Zeit: 15:22:34 | ![]() ![]() ![]() |
Toady schrieb: | |
Um im Falle einer Kontrolle die Erziehungsbeauftragung oder Vollmacht nachweisen zu können, gibt es spezielle Formulare die es im Internet zum Ausdrucken gibt.
Durch dieses Formular sichert sich der Veranstalter ab, in dem er das Formular entgegennimmt, da die volljährige Person die Aufsicht auf den minderjährigen Jugendlichen hat. Liebe Grüße aus Burgau |
Datum: 06.07.2006, Zeit: 15:22:12 | ![]() ![]() ![]() |
Toady schrieb: | |
Personensorgeberechtigte Personen sind in der Regel die Eltern. Diese können dne Aufenthalt auf Partys gestatten, in dem sie eine volljährige Person für einen bestimmten Abend mit der Erziehung beauftragen.
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Datum: 06.07.2006, Zeit: 15:21:54 | ![]() ![]() ![]() |
Toady schrieb: | |
Wollen Jugendliche trotz dieser Bestimmungen Diskotheken oder Partys länger als 24.0 Uhr besuchen, müssen sie sich in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person befinden.
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Datum: 06.07.2006, Zeit: 15:21:37 | ![]() ![]() ![]() |
Toady schrieb: | |
Hallo erst mal.
Ich möchte gerne was zu der Aufsichtspflicht sagen. Laut Jugenschutzgesetz ( neu seit 01.04.2003) Jugendliche die 16 oder 17 Jahre alt sind. dürfen soch ohne Begleitung eines/r Erziehungsbeauftragten, lediglich bis 24.00 Uhr in Diskotheken oder Partys aufhalten. |
Datum: 06.07.2006, Zeit: 13:04:28 | ![]() ![]() ![]() |
Mone schrieb: | |
hi ich hätte mal ne frage hat man unter 16 jahre absolut keine chance da rein zu kommen au net mit begleitperson????
Zählen eigentlich au Brüder die 20 sind als Erziehungsberechtigten?? Wann wisst ihr des?? |
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